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Off Topic => Life pur! => Thema gestartet von: auchpleite am 01. Dezember 2009, 16:39:43

Titel: Hartz IV Regelsätze werden vom BVG erneut überprüft
Beitrag von: auchpleite am 01. Dezember 2009, 16:39:43
Hallo,

zwar handelt es sich um eine Publikation aus 10/2009, denn noch; für alle Interessierten, Betroffenen, Unwissenden:
Es steht möglicherweise eine Grundsatzentscheidung über die Hartz IV Regelsätze beim Bundesverfassungsgericht bevor. Es scheint so, dass in den meisten Medien der Eindruck erzeugt wird, dass dabei nur die Regelsätze für die Kinder auf dem Prüfstand stehen. Was aber anscheinend beim Verfassungsgericht gar nicht der Fall ist:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatzklage-eine-echte-blamage2099.php (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatzklage-eine-echte-blamage2099.php)

Diese Regelsätze wurden festgelegt auf Grund von Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dieses Amt hat jedoch fälschlicherweise Sozialhilfe-Haushalte mit berücksichtigt, es sollten jedoch "nur" DIE 20% der Haushalte mit dem geringsten Arbeitseinkommen berücksichtigt werden. Ob man dies "aus Absicht" oder "aus Versehen" falsch gemacht hat, hat das BVG offen gelassen....
So legte eben jenes BVG fest, dass die Regelsätze für Kinder auf jeden Fall, die für Erwachsene höchstwahrscheinlich verfassungswidrig sind - darüber soll nun noch einmal beratschlagt werden (...)
(Quelle: Sozialhilfe24.de)

Vielleicht tut sich ja endlich mal etwas in diesem politisch dermaßen heruntergekommen Land, was endlich wieder Hoffnung für die vielen und immer mehr werdenden verzweifelten Menschen in unserem Land zulässt.

Ich kann nur hoffen, dass die Gerichte auch den Mut dazu haben, sich im Sinne unserer Verfassung auf die Seite der um ihre verfassungsmäßigen Rechte betrogenen Menschen zu stellen und ihre Unabhängigkeit von der politischen Klasse zu zeigen.