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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden  (Gelesen 19720 mal)

Metusalem

  • Gast
Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« am: 04. Juli 2013, 07:16:45 »

Guten Morgen,
vielleicht ist dies eine etwas merkwürdige Frage....kann man am Flughafen verhaftet werden wegen seiner Schulden?Eine Bekannte von uns hat deshalb große Sorgen.
Zur Geschichte,die Bekannte war verheiratet und hat durch viele Fehler einiges an Schulden gemacht,einige sind abbezahlt andere zahlt sie noch,nun ist es so das selbst nach 13 Jahren immernoch Gläubiger auf sie zukommen und ihr Geld haben wollen...verständlich...die Schulden kommen zum Teil auch dadurch zu stande das ihr EX Mann Post nicht weitergeleitet hat.
Unsere Bekannte ist immer mal wieder umgezogen,aber war immer an dem jeweiligen Ort angemeldet,also nie versteckt.
Selbst für ihren neuen Job brauchte sie ein Führungszeugnis und in dem stand nichts von einem Haftbefehl gegen sie.
So nun unsere Frage...
-kann es sein das aufgrund der Schulden irgend ein GV eine Erzwingungshaft angeordnet hat wegen Abgabe der EV und sie davon nichts weiß,wird sie deswegen am Flughafen verhaftet wird
Es ist ihr erster Urlaub nach 9 jahren,kein Luxus...eine Belohnung weil sie 9 Jahre trocken ist.
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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #1 am: 04. Juli 2013, 08:19:28 »

Wehrt man sich gegen die abgabe der EV trotz offiziellen Beschluss kann Beugehaft - so heist das - angeordnet werden.
Das heist nichts anderes als das man so lange in Haft genommen werden kann bis man die EV abgibt.

Also wegen Ihrer Schulden wird sie nicht verhaftet werden können, die Zeiten sind lange vorbei. Sie kann nur in Beugehaft genommen werden, zur abgabe der EV.

Rhein Theoretich kann man jederzeit und überall, wenn diese Beugehaft angeordnet wurde, verhaftet werden.
Sollte eine solche Beugehaft angeordnet sein würde sie dies schon erfahren.
In einem solchen fall wird der GV direckt wieder aufschlagen, mit Polizei im "Gepäck" und nochmals versuchen die EV zu erhalten. Geschieht dies nicht würde sie sofort festgenomen werden, bis sie die EV abgibt.

Was geschehen kann ist das eine Beugehaft kurz vor den Urlaub (wenige Tage) angeordnet wird. Sprich der GV noch nicht handeln konnte.
Er würde dann vor verschlossener Türe stehen, da die Bekannte im Urlaub ist.

Am Flughafen ist die Bundespolizei zuständig. Der GV wird sich kaum die Mühe machen auch die einzuschalten, zumal die auch "besseres" zu tun haben.
Um wegen der Beugehaft dort in haft genommen werden zu können müsste der GV schon genau bescheid wissen wann man genau wo ist.
Das ist eher unwahrscheinlich.

Wenn Ihre Bekannte doch diese Sorge hat soll sie doch schnell den GV anrufen sich entschuldigen und die EV abgeben, bzw. sich einen Termin zur abgabe geben lassen.

Kurz und Knapp.
Wenn die Beugehaft angeordnet werden sollte wird sie davon innerhalb weniger Tage erfahren. Sollte Sie nicht persöhnlich zuhause sein wird ihr der Beschluss, soweit ich weis, in den Briefkasten geworfen oder per Post zugehen.

Immer weglaufen vor der EV bringt nichts. Wenn der Gläubiger diese will wird er diese durchsetzten. Dem lieber vorbeugen, das sieht besser aus.

Wenn sie wegen der EV in Beugehaft käme währe das doch sehr schade.
Sie zahlt doch alles gut und gern. Es dauert eben halt nur.

Die EV schützt sie einige Zeit vor Pfändungsmaßnahmen und unliebsamen Besuchen.
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Esmeralda

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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #2 am: 04. Juli 2013, 09:58:43 »

Ich kann meinem Vorredner/Schreibe nicht zustimmen. Das stimmt leider so nicht. Sollte ein Haftbefehl wenn auch nur Beugehaft vorliegen, so wird das im System erfasst und die Bundespolzei ist in diesem Fall sehr wohl zuständig, die Person in Haft zunehmen. Dazu braucht es keinen GV weil Haftbefehle grundsätzlich im System erfasst werden und somit der Polizei und Bundesgrenzschutz vorliegen. Bei einer Überprüfung der Personalien bei der Ausreise, hätte die Person dann Pech. Allerding wenn eine Reise innerhalb Europas (ausgenommen England und Kanaren) vorliegt, findet keine Überprüfung der Personalien durch den Bundesgrenzschutz statt.
Gruss Esmeralda
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Metusalem

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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #3 am: 04. Juli 2013, 14:28:58 »

Danke ersteinmal für die Antworten,
es ist nicht so das sie keine EV abgeben will,was sie kann das macht sie auch.
Zahlen und oder sich mit den Gläubigern einigen,sie ist sehr fleißig und versucht ihr Leben wieder in den griff zu kriegen.
Ihre Sorge ist allemal,könnte es sein das man ihr eine Einladung zur Abgabe der EV zugestellt hat und sie gar nicht mehr an dem Ort wohnte...das heißt unzustellbar,was passiert dann.
Uns im Haus ist schon passiert das Post für einen schon lange verzogenen Mieter immernoch in den Briefkasten gelegt wurde obwohl der längst verzogen war.
Erkundigt sich ein GV eigentlich beim EWA nach neuen Adresse?
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Esmeralda

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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #4 am: 04. Juli 2013, 15:27:45 »

Die Abgabe eines EVs durch den GV wird glaub immer per Zustellungsurkunde gemacht, daher würde der Brief zurück an den GV gehen. Der kann ja beim Einwohnermeldeamt nachfragen wohin die Person verzogen ist. Allerdings wäre es wohl sinnvoller den Gläubiger zu bezahlen anstatt in den Urlaub zu fliegen, dann würden solche Fragen gar nicht auftauchen. Wenn sie so wie so weiß, dass sie einen EV abgeben muss, dann kann sie auch den GV anrufen und einen Termin mit ihm vereinbaren. Mir wäre das Risiko zu gross irgendwo abgefischt zu werden.
Gruss Esmeralda
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Feuerwald

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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #5 am: 04. Juli 2013, 20:02:17 »


wird sie deswegen am Flughafen verhaftet wird

-> nein, das passiert nicht. Der HB steht nicht in der Fahndung bei der Polizei. Der dient als Druckmittel. Was auch seine Wirkung zeigt.


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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #6 am: 04. Juli 2013, 20:38:27 »

Danke Feuerwald.

Wollt schon sagen - ein Freund bei der Bundespolizei und eine Cousine beim Amtsgericht, da kann man doch so schlecht nicht informiert sein.

Ist das was ich ausdrücken wollte, was wohl klein wenig falsch ankam.
Aber so stimmt es und wenn dann mal dieses Druckmittel eingesetzt werden muss steht der nette Herr in Begleitung mit anderen netten Herrn in dunkelblau vor dir, als letztes Mittel.



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Esmeralda

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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #7 am: 04. Juli 2013, 21:30:28 »

Leute ich bin vom Fach. Täuscht euch da mal nicht. Wie heißt der schöne Spruch: Ich hab schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen!" WEnn sie sich der Maßnahme entzieht und die GV und Polizei keinen zu hause antrifft, dann wird der Haftbefehlt sehr wohl im System erfasst. So lange der GV und die Polizei noch nicht versucht hat die Maßnahme durchzusetzen, passiert auch nichts. Es gibt ein Unterschied zwischen Androhung und dem Entzug der Maßnahme.

Gruss Esmeralda
« Letzte Änderung: 04. Juli 2013, 21:34:39 von Esmeralda »
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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #8 am: 04. Juli 2013, 21:46:24 »

Soviel ich weiß wird der zivilrechtliche Haftbefehl des Gerichtsvollziehers nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Weitere Infos hier http://www.wi-j.de/
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Der_Alte

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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #9 am: 04. Juli 2013, 23:23:45 »

Zur Fahndung ausgeschrieben werden nur Haftbefehle in Strafsachen.
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Metusalem

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Re: Kann man am Flughafen verhaftet werden wegen Schulden
« Antwort #10 am: 05. Juli 2013, 06:06:08 »

Guten Morgen,ich muß mal etwas richtig stellen was vielleicht falsch rüber gekommen ist,die Bekannte hat den Urlaub nicht selbst finanziert sondern geschenkt bekommen.
Sie ist eine gute Seele für unsere Eltern und kümmert sich auch lange nach Feierabend um sie.Die Bekannte arbeitet hart um ihre Schulden los zu werden.Manchmal hat sie nur 2 Tage im Monat frei,nimmt jede Überstunde mit und zahlt ab was eben geht.Der Urlaub-245 Euro-ist ein Geschenk,es haben 5 Leute zusammengelegt und ihr diesen Gutschein geschenkt,also bitte nicht zu unrecht urteilen.
Vielleicht hab ich mich auch falsch ausgedrückt,sie zahlt wenn mal wieder eine Forderung kommt.Ihre Angst ist ganz einfach, das durch viele Umzüge(immer ordnungsgemäß an und umgemeldet)irgend etwas nicht zugestellt werden konnte und sie deswegen gesucht werden könnte.
Wenn der GV da ist dann handelt sie eine faire Lösung mit ihm aus.
Es ist nicht so das sie sich vor irgend etwas drücken will,nein im Gegenteil,sie stellt sich allem,wenn auch mit viel Angst.
Sie ist sehr bemüht alles wieder ins reine zu kriegen.
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