Hallo liebe Community,
Regelleistung SGB II/ALG II verfassungswidrig - JETZT (bis zum 31.12.2009) Ansprüche sichern
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx)[/b]
Wer sich also Ansprüche auf ggfls. vorenthaltene Geldleistungen sichern will, muss jetzt handeln!
Nach der Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein solcher Überprüfungsantrag nicht mehr möglich!
Regulär verkündet das BVerfG immer drei bis vier Monate nach der Anhörung seine Entscheidung. Das ergibt ein Zeitfenster bis voraussichtlich Januar/Februar 2010. Personen die schon 2005 im Leistungsbezug waren, sollten jedoch bis zum 31. Dezember 2009 den Überprüfungsantrag einreichen (Mustertexte siehe Link) , da dieser auf den 1. Januar 2005 zurückwirkt. Wird der Antrag erst im Januar 2010 gestellt, wirkt er nur auf den 1. Januar 2006 zurück.
(Quelle: tacheles-sozialhilfe.de)