"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Vodafone Vertrag  (Gelesen 4452 mal)

streetking7

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Vodafone Vertrag
« am: 19. November 2010, 14:14:14 »

Hallo alle miteinander,
ich habe vor etwa 2 jahren ein handy+simkarte gekauft.Und vor etwa paar monaten habe ich ein Anruf von denen bekommen(wurde aufgezeichnet).Da wollte mir ein Vodafonemitarbeiter mir andrehen das ich meine normal simkarte umstellen lassen möchte auf Vertrag.Da ich quasi ,,überrumbelt´´ und überredet von denen wurde hab ich zugestimmt und kurz darauf erfolgte die umstellung der Karte.Kurz darauf habe ich den Vertrag nach Hause zugeschickt bekommen.Ich habe den aber nicht unterschrieben.Und meine Frage ist jetzt ob es gültig ist? Die kündigungsfrist ist ja schon abgelaufen..
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #1 am: 19. November 2010, 15:35:54 »

So wie du es schilderst, würde ich sagen dumm gelaufen !

Du hast den Vertrag mündlich abgeschlossen !
Bei Verträgen dieser Art hast du aber ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, aber ich denke die sind rum !?

Du hättest, als du die Unterlagen per Post bekommen hast, sofort schriftlich widerrufen müssen.

Wenn die Frist wirklich rum ist, würde ich sagen das du die nächste Zeit einen Vertrag an der Backe hast !
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #2 am: 19. November 2010, 16:08:02 »

also, die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen wenn man darüber informiert wurde das es eine Widerrufsfrist gibt! Erfolgt die Belehrung nicht, gilt theoretisch ein unbegrenztes Widerrufsrecht!


siehe §355 Abs. 4 BGB

(4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

§ 360
Widerrufs- und Rückgabebelehrung
(1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:

1.   einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,
2.   einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann,
3.   den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und
4.   einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt
.

Also, ist doch ganz easy! Kein Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit = unbegrenztes Widerrufsrecht!
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #3 am: 19. November 2010, 17:14:23 »

Ich denke, das in den Unterlagen die geschickt wurden auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Firmen wie Vodafone begehen eigentlich solche Fehler nicht.

Er hat die Unterlagen erhalten und ich denke das das Thema Widerruf drin stand. Somit beginnt die Frist ab dem Tag des Erhaltes der Unterlagen. Ich denke mal das es schon länger als 14 Tage her ist, so wie er schreibt. Somit fällt ein unbegrenztes Widerrufsrecht leider aus.
Gespeichert
 

makro

  • Gast
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #4 am: 19. November 2010, 19:48:38 »

Ich denke, das in den Unterlagen die geschickt wurden auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Firmen wie Vodafone begehen eigentlich solche Fehler nicht.

Er hat die Unterlagen erhalten und ich denke das das Thema Widerruf drin stand. Somit beginnt die Frist ab dem Tag des Erhaltes der Unterlagen. Ich denke mal das es schon länger als 14 Tage her ist, so wie er schreibt. Somit fällt ein unbegrenztes Widerrufsrecht leider aus.

Na ja, nun bin ich ja vom Fach, vor allem was Vodafone betrifft. Es kommt darauf an wer angerufen hat, ein ext. Callcenter, ein Händler etc.
Unabhängig davon, wenn Vodafone einen Vertrag schickt der unterschrieben werden soll, denn ist der Vertrag auch erst rechtsgültig mit Unterschrift.
Da ja vorher keine Kundenbeziehung in Form eines Vertrages bestand ist die Überprüfung der Legitimation eigentlich üblich, dies wird in Form von Postident gemacht.
Wenn das nicht passiert ist, wird es für Vodafone schwierig nachzuweisen wer das Telefonat geführt hat und demzufolge einen Vertrag abschließen wollte.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #5 am: 19. November 2010, 23:57:57 »

http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Der Provider wird zwar ohne Legitimation keine SIM Karte freischalten, jedoch ist der Vertrag durchaus rechtskräftig wenn hier die wiederspruchsfrist versäumt wurde!

Ein rechtskräftiger Vertrag kann durchaus auch am Telefon geschlossen werden!
http://www.juraforum.de/wiki/fernabsatzvertrag

Zumal hier das Gespräch aufgezeichnet wurde. Das reicht meiner Meinung nach als Beweis aus!
« Letzte Änderung: 20. November 2010, 00:21:54 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

makro

  • Gast
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #6 am: 20. November 2010, 11:20:06 »

@Fallera

das ist mir soweit klar. Ich wollte nur auf folgendes hinweisen. Bei bestehenden Verträgen die per Telefon verlängert werden ist davon auszugehen das derjenige der am Telefon war, der Vertragsinhaber ist. Bei einer CallYa Karte die mal auf irgendeinen Namen registriert wurde ist dieses nicht sicher von daher kann der Netzbetreiber nicht 100%ig nachweisen mit wem er das Telefonat geführt hat. Von daher ist hier Postident üblich.

Auf die Widerrufsgeschichte hatte ich zusätzlich hingewiesen da ich in den letzten Monaten mehrer Fälle hatte wo angerufen wurde, am Telefon was verkauft wurde, aber das Auftragsformular welches zugeschickt wurde hatte keinen Hinweis auf eine Widerrufsmöglichkeit da derjenige Händler von Vodafone nicht legitimiert war am Telefon zu verkaufen. Diese Verträge wurden von Vodafone alleine durch den Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht storniert!

Unabhängig davon wundert es mich imer wieder das jemand am Telefon bereitwillig seine Daten rausgibt und dann nach Monaten!! bemerkt das er das ganze nun doch nicht möchte!
Gespeichert
 

hofanita

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #7 am: 02. Dezember 2010, 11:17:59 »

Hallo alle miteinander,
ich habe vor etwa 2 jahren ein handy+simkarte gekauft.Und vor etwa paar monaten habe ich ein Anruf von denen bekommen(wurde aufgezeichnet).Da wollte mir ein Vodafonemitarbeiter mir andrehen das ich meine normal simkarte umstellen lassen möchte auf Vertrag.Da ich quasi ,,überrumbelt´´ und überredet von denen wurde hab ich zugestimmt und kurz darauf erfolgte die umstellung der Karte.Kurz darauf habe ich den Vertrag nach Hause zugeschickt bekommen.Ich habe den aber nicht unterschrieben.Und meine Frage ist jetzt ob es gültig ist? Die kündigungsfrist ist ja schon abgelaufen..

Du hast den Vertrag nicht unterschrieben, d.h. er ist nicht gültig.
Aber das nächste Mal solltest du nicht direkt abstimmen - du solltest erstens die Bedingungen verlangen und lesen.

Gruß!!!!
Gespeichert
Gruß,
Anita H.
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #8 am: 02. Dezember 2010, 11:23:28 »

Du hast den Vertrag nicht unterschrieben, d.h. er ist nicht gültig.

-Das ist nicht korrekt!! Auch ein am Telefon abgeschlossener Vertrag ist durchaus Rechtskräftig! Auch ohne Unterschrift!
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

streetking7

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Vodafone Vertrag
« Antwort #9 am: 02. Dezember 2010, 22:35:48 »

Also,ich hab mich ein bisschen schlau gemacht..
habe ein Bekannten gefragt der für tmobile gearbeitet hat,der meinte das wenn man ein Handy kauft+simkarte kauft das man unterschreiben muss (agb). und in den agb steht soviel drin:das ein mitarbeiter von vodafone den kunden anrufen kann und einen vertrag anbieten kann(dazu ist keine unterschrift nötig).auch wenn ich jetzt dazu überredet wurde ist der vertrag jetzt gültig
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz