Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: drommedar am 26. Mai 2012, 15:00:20
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guten tag mein vater hat ein cafe und hat verbindlichkeiten, welche sich auf ca. 10000 euro unsatzsteuer belaufen. den hauptumsatz macht dieser in sommer durch seinen biergarten. sprich: sonne = unsatz! er hatte schon ein pfändung seitens des finanzamtes und hat nun einen fristaufschub von vier wochen bekommen. meine angst ist nur das er innerhalb der vier wochen nicht den kompletten betrag erwirtschaften kann und ihm die konzession entzogen wird. meine frage ist wann und wie schnell kann diese entzogen werden und wenn , wie und was kann man dagegen unternehmen?? ohne konzession hat er keinerlei existenzgrundlage und müsste in privatinsolvenz gehen! der fall eilt, da er definitiv nur 4 wochen fristaufschub bekommen hat.
mfg
marc
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Hallo,
das Finanzamt kann niemanden die Konzession entziehen.
Zunächst erfolgen die üblichen Vollstreckungen. Führen die nicht zum Erfolg, kann das Finanzamt a)einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren stellen und/oder b) beim Ordnungsamt einen Antrag auf Gewerbeuntersagung stellen. Wenn Sie ich gegen b) wehren, dauert es gute vier Monate bis es da zu einer Entscheidung kommt.
MfG
ThoFa