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Autor Thema: Abgabe EV vermeiden  (Gelesen 5338 mal)

Tapir

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Abgabe EV vermeiden
« am: 15. Januar 2008, 13:07:47 »

Guten Tag,

ich würde gern etwas wissen. Dazu hole ich kurz aus:

Mit Anfang/ Mitte 20 war ich ein schlimmer Typ und habe Dinge wie rechnungen Mietzahlungen etc nicht wirklich ernst genommen, bzw. habe da sGeld lieber verfeiert.
Das wurde natürlich dramatisch und irgendwann stapelten sich Briefe von Inkasso-Heinis, Banken etc. Ich habe vor ein paar Jahren mal ca. 20.000 Euro Schulden gehabt.
Nun kommt einiges zusammen: Vor zwe Jahren musste ich mich arbeitslos melden und habe angefangen freiberuflich zu arbeiten. Das läuft dann so auf "Guthaben-Basis" - man hat Anspruch auf ALG und verdient aber selbstständig sein eigenes Geld. Am Monatsende schickt man eine Einnahmen-Überschussrechnung an die Arbeitsagentur und die verrechnen die Einkünfte mit dem Anspruch. Seit letztem Jahr läuft das ganz erfolgreich und ich bin gerade dabei ein Gründerdarlehen zu beantragen und stehe kurz davor mich aus dem leistungsbeziug zu lösen. Außerdem habe ich seit Dezember einen Sohn und alles ist echt fein.

Zurück zu den Schulden. ich habe es in jahrelanger kleinstarbeit hinbekommen immer wieder Vergleiche zu schließen, festschreibungen zu vereinbaren und mir vor der Geburt meines Kindes von meinen Eltern Geld geliehen, um die letzte große Schuld bnei meiner alten hausbank zu begleichen und endlich wieder eine saubere Schufa zu haben... Es ist mir geglückt - derzeit ist sie sauber!

Aber ich hatte etwas vollkommen vergessen.... Und zwar meinen alten Vermieter. Der Klagte mal wild auf eine ausstehende Miete, ich habe erfolglos dagegen geklagt und er hat eben diesesn Anspruch auf ca. 800 Euro. Das war 2005 und ich wurde damals gerade Arbeitslos. Ein Anwalt hatte mir empfohlen einfach meinen ALG Bezug an den vermieter zu schicken und darauf hinzuweisen, dass ich zahlen würde sobald meine finanzielle Situation sich bessern würde.
Danach - gebe cih offen zu - habe ich es einfach vergessen. Es kam ja auch nie eine Antwort.

Im November letzten Jahres hatte ich dann Post eines GV in meinem Kasten und zwar wegen dem Vermieter. Sie schaute sich um, fand nichts zum pfänden, ich zeigte ihr meine Kto-Auszüge freiwilli und meinen ALG-Bezugschein. Sie riet mir dem Ex-Vermieter Ratenzahlung anzubieten und auch gleich was einzuzahlen ohne auf Antwot zu warten. Sie verabschiedete sich mit den Worten, dass wir uns wohl nicht wiedersehen werden und ich wohl keinen EV leisten müsse. Erfahrunsggemäß würde dieser Gläubiger sich darauf einlassen.
ich habe im Dez. und Jan. meine angekündigten raten bezahlt und dachte es wäre vorbei. Da bekam ichdie Vorladung zur EV....
ich habe diesmal den Vorstand (alle drei!) des vermieters angeschrieben, eine größere Teilzahlung vorgenommen und ab Febrar höhere raten angekündigt. Außerdem habe ich deutlcih gemacht, dass ich zu jeder Zeit bereit bin meine Vermögens(haha)verhältnisse vollkommen zu offenbaren aber die Folgen der gerichtlichen EV derzeit für mich nicht zumutbar sind. Ich habe darauf keine reaktion bekommen und übermorgen ist der Termin.
Welche Einschränkungen man mit einem SchufaEintrag hat habe ich die letzten 6 JAhre leidlich erfahren!
die Schulden beim vermieter betragen derzeit nicht einmal mehr 600,-!!

ich will diesem Vermieter das geld gern zurückzahlen, gern auch ohne vergleich. ich kann seinen Ärger auchverstehen udn wäre jederzeit bereit den betrag sofort zu zahlen. Aber genau JETZT GEHT ES NICHT! ich bin auch bereit meine vermögensverhältnisse komplett zu offenbaren - Aber nicht vor dem gericht - nicht weil ich verheimlichen will, sondern weil diese EV unseren Lebensplan volllkommen durcheinander bringt!
Eigentlich darf ichnicht mal Bankgespräche führen wenn eine EV beantragt ist! Und ich habe jahrelang um ein reguläres Geschäftskonto gekämpft damit ich seriösität für meine Kunden ausstrahle. meine Bank würde mir bei erneuten Problemen wie ben der EV sofort mein geschäftskonto kündigen!

Es kann doch nciht sein, dass man jetzt wegen 600 Euro wieder so dermaßen in dei Sch--e schlittern muss?!

Stellt meine Situation eine besondere Härte dar?
MUSS der GV sich auf eine ratenzahlung von sechs Monaten einlassen?

Was kann ich machen, um irgendwie glimpflich daraus zu kommen?

VIELENN DANK!
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Feuerwald

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Re: Abgabe EV vermeiden
« Antwort #1 am: 15. Januar 2008, 13:24:17 »


Was kann ich machen, um irgendwie glimpflich daraus zu kommen?

Da kann man sich  i m   EV Termin wohl nur auf § 900 (3) ZPO berufen

(3) Macht der Schuldner (im EV-Termin) glaubhaft, dass er die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von sechs Monaten tilgen werde, so setzt der Gerichtsvollzieher den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abweichend von Absatz 2 unverzüglich nach Ablauf dieser Frist an oder vertagt bis zu sechs Monaten und zieht Teilbeträge ein, wenn der Gläubiger hiermit einverstanden ist. Weist der Schuldner in dem neuen Termin nach, dass er die Forderung mindestens zu drei Vierteln getilgt hat, so kann der Gerichtsvollzieher den Termin nochmals bis zu zwei Monaten vertagen.



Und wenn der GV dem nicht zustimmen möchte, bleibt noch der Notanker
 

(4) Bestreitet der Schuldner im Termin die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, so hat das Gericht durch Beschluss zu entscheiden.


Eine Glaubhaftmachung könnte bspw. eine erste angemessene Raten erfolgen (früher war das immer so 1/3 der Schuldsumme), muss aber nicht, es kann auch in anderer Art und Weise die Zahlungsfähigkeit glaubhaft gemacht werden.



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Tapir

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Re: Abgabe EV vermeiden
« Antwort #2 am: 15. Januar 2008, 15:20:38 »

Danke schon mal:

Sing das denn zwei verschiedene Sachen?

Ratenvereinbarung innerhalb sechs Monaten und wenn GV nicht zustimmt dann bestreiten dass man die EV abgeben muss?!

Aber was dann? angenommen das Gericht setzt dann fest dass ich eine abgeben muss - dann läuft wohl gar nichts mehr mit Raten usw.?? ich muss diesen Schufa-EIntrag um alles in dwer Welt vermeiden
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Feuerwald

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Re: Abgabe EV vermeiden
« Antwort #3 am: 15. Januar 2008, 16:14:34 »

meiner Meinung nach:

die Möglichkeit an den GV Raten (im Einverständnis der GL) zu zahlen und die Abwendung der EV gem. § 900 ZPO durch Glaubhaftmachung binnen 6 Monaten tilgn zu können, sind zweierlei Sachen.

Wenn es zum EV Termin kommt, kann man  I M  Termin versuchen glaubhaft zu machen, die Forderung binnen 6 Monate tilgen zu können. Das geht am Besten durch eine erste angemessene Teilzahlung. Dann wird der EV Termin vertagt. Weigert sich der GV den Termin trotz Glaubhaftmachung zu vertagen, könnte man als Notanker versuchen zur Abgabe der EV verpflichtet zu sein, dann entscheidet das Gericht.

Sehr viel mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.

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Tapir

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Re: Abgabe EV vermeiden
« Antwort #4 am: 15. Januar 2008, 16:25:00 »

Oh wie ätzend: naja vielen Dankerst mal..
1/4 habe ich ja nun schon bezahlt .. ich werde berichten
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