Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: daniel am 26. November 2006, 00:32:27
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Waren beim Anwalt für Insolvenzrecht und haben dort erfahren , daß ab 2007 die Wohlverhaltensphase auf 20 Jahre hochgesetzt werden soll, hat jemand schon was davon gehört?
Auf dem Amtsgericht in Köln sollen schon gar keine Beratungsscheine
mehr ausgegegeben werden, weil die soviel zu tun haben.
Noch eine Frage:
Was hat man zu beachten,wenn man seine Firma verkaufen möchte also nur das Inventar /Kunden?, um die Schulden zu bezahlen
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Hallo,
so nachdem ich mir vor lauter Lachen die Tränen aus den Augen gewischt habe, kann ich nun auch antworten.
In welchen Land lebt denn dieser Anwalt ? Ich hätte nicht gedacht, dass die Sachen, die ich bisher von Anwälten gehört habe noch zu toppen sind, aber das ist mit Abstand der größte Blödsinn.
MfG
ThoFa
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Hallo,
wie Sie mir schrieben, fühlten Sie sich bei dem Anwalt gut beraten, seine letzte Aussage sollte Sie eines bessern belehren.
Es ist richtig, dass eine Reform der Insolvenzordnung ansteht. Keineswegs wird die WVP auf 20 Jahre hochgesetzt, ich kann mir auch nicht erklären, wie der Anwalt überhaupt aus sowas kommt.
Für Sie selber hat die Änderung vermutlich keine Auswirkungen, eigentlich ändert sich nur etwas im Verfahrensablauf. Niemand weiß auch genau, wann die Reform tatsächlich kommen soll. Im Moment schwanken da die Angaben zwischen April 2007 und Ende 2007.
Aber wenn ich das richtig lese, sind Sie doch selbständig, oder ?
MfG
ThoFa
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ja, wir sind selbständig, ist da ein Unterschied?
Haben heute den Anwalt nochmal gefragt, auf was sich \"diese\"Aussage begründet, denn irgendwo muß er es ja her haben und das möchte ich gern lesen. Mir wurde zugesichert, daß ich es morgen per fax bekomme. Man darf gespannt sein.
Übrigens muß meine Frau ja (bisher bei mir geringfügig beschäftigt) ja auch Insolvenz anmelden, da Sie ja bei einigen Kreditverträgen mit unterschreiben mußte.
Übrigens möchte ich mal erwähnen, daß dieses Forum sehr informativ und hilfreich ist. Das gefällt mir sehr gut.
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Hallo,
na auf die Antwort bin ich auch mal gespannt.
Und selbstverständlich gibt es da einen Unterschied. Sie sind Kandidat für die Regelinsolvenz und haben mit der Verbraucherinsolvenz nichts am Hut. Auch das müsste Ihnen der Rechtsanwalt schon gesagt haben.
MfG
ThoFa