Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Niki0611 am 18. August 2010, 21:29:18

Titel: Aussergerichtlicher Vergleich
Beitrag von: Niki0611 am 18. August 2010, 21:29:18
Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas ratlos. Ich habe 65.800 € Schulden bei 3 Banken. Mein pfändbares Einkommen beläuft sich auf 822,40 €.

Meine Anwältin hat bereits den Schuldenbereinigungsplan an die Gläubiger verschickt und das pfändbare Einkommen als Rate angeboten. Wir sind bei einer Quote von 89 %. Die ersten beiden Banken haben diesen Plan bereits abgelehnt, die dritte will jetzt von mir noch eine Selbstauskunft haben.

Ich habe nun darüber nachgedacht, die Rate zu erhöhen und einmal im Jahr eine Sonderzahlung anzubieten um dann in 72 Monaten bei eine Quote von 100 % zu sein. Sprich, dann wäre alles gezahlt. Hat das Aussicht auf Erfolg ? Hat hier jemand Erfahrungen damit ??

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin etwas schockiert, dass der Plan erstmal als gescheitert gilt. Denn so wie ich es meist hier lese, können die meisten, die verschuldet sind gar nichts bezahlen.

Mein Gefühl ist gerade, dass man mich mit aller Gewalt in die Insolvenz treiben will, was meiner Meinung nach nicht wirklich Sinn macht, da es dann auf Grund der Verfahrenskosten und Treuhänderkosten für die Gläubiger wesentlich weniger geben würde.

Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir hier jemand eine konstuktive Antwort geben würde.

Grüße

Niki0611
Titel: Re: Aussergerichtlicher Vergleich
Beitrag von: paps am 18. August 2010, 22:23:52
In diesen Fällen ist natürlich ein Angebot mit 72 Monaten und 89% Quote total verfehlt.

Versetzen Sie sich in die Lage der Bank.
Wo 89% gehen, gehen auch 100%.

Ich hätte auf eine Ratenkürzung und verlängerte Laufzeit orientiert.
Das funktioniert hier regelmäßig gut.
Zumal es nur 9 Monate mehr sind.
Titel: Re: Aussergerichtlicher Vergleich
Beitrag von: Niki0611 am 18. August 2010, 22:50:05
Danke für die schnelle Antwort. Noch ist ja weiter nichts passiert, es sind nur meine Überlegungen gewesen, ich werde die weitere Vorgehensweise mit meiner Anwältin besprechen.