Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: helmut49 am 22. März 2012, 04:20:09
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Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Im Jahr 2000 Mahnbescheid über 2300 DM, Widerspruch, im Jahr 2001 Versäumnisurteil mit 12,5% Zinsen + KVB mit 4% Zinsen über 2700DM + Zinsen, Im Jahr 2003 Zwangsvollstreckung über 3500 Euro von A. S. mit CI Central Inkasso.
Im Urteil steht nicht mehr der Gläubiger(Lycos) sondern CI Central Inkasso als Grund steht nur "Forderung" drin.
Wie kann ich am besten gegen das Urteil vorgehen, CI Central Inkasso gibt es unter dem Namen nicht mehr, nur BFB risk.
Wie kann der Werte Herr S. aus DM Euro machen (Betrugsanzeige sinnvoll?).
Ich habe mir von ihm eine Aufstellung schicken lassen jetzt sind es 6000Euro. Die ganzen Namen stimmen mit damals auch nicht überein.
Angeblich ist auch abgetreten, eine Urkunde darüber hatte ich nie.
Gepfändet werden sollten damals die 3600Euro, obwohl es nur ca 1600 hätten sein dürfen.
So steht es in der Aufstellung des GV.
Durch Bezahlung lässt sich das Urteil deffinitiv nicht beseitigen, es hat ja nichtmal einen Gegenwert.
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Wie kann der Werte Herr S. aus DM Euro machen (Betrugsanzeige sinnvoll?).
Wie jeder andere auch! Zum amtlichen Kurs von 1,95583 umrechen! 1000DM = 511,29 EUR
Für den Rest, hier lesen: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Was-passiert-mit-dem-Titel-wenn-der-Glaeubiger-nicht-mehr-existiert--7951.html
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der Drops ist wohl schon längst gelutscht
Hat sich nun die Sache erledigt oder muss ich eine gegen Klage machen?
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Ach ja, eine meine hin und wieder unqualifizierten Bemerkungen, damals bezogen auf einen Vorschlag, der wenig Sinn machte, da es einen Titel schon gab.
Ihr Beitrag ist ein wenig lückenhaft. Aber falls ein Rechenfehler in dem Urteil vorliegen sollte, zB bei der Währungsumrechnung, dann kann das Gericht den Titel berichtigen. S. § 319 ZPO.
Gegen was wollen Sie klagen? Sie hätten damals gegen das VU Rechtsmittel einlegen können.
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also, wenn ich überschlage..
HF: DM 2.300,00 mit 12,5%..
ergibt per 2003 über DM 3.000,00 (mindestens)..
KV: DM 2.700,00 mit 4%..
ergibt per 2003 DM 2.900,00
zusammen roundabout DM 6.000,00 bzw. € 3.000,00..
Anwaltsgebühr, Kosten der ZV : € 500,00 ist -leider- im Rahmen des Erlaubten..
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also, wenn ich überschlage..
HF: DM 2.300,00 mit 12,5%..
ergibt per 2003 über DM 3.000,00 (mindestens)..
KV: DM 2.700,00 mit 4%..
ergibt per 2003 DM 2.900,00
zusammen roundabout DM 6.000,00 bzw. € 3.000,00..
Anwaltsgebühr, Kosten der ZV : € 500,00 ist -leider- im Rahmen des Erlaubten..
Ja, genau diese 6.000 DM wird als Euro gefordert.
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Aha, dann ist also nur die Forderungsaufstellung fehlerhaft, weil dort keine Umrechnung von DM auf € stattfand? Oder wie?
Dann teilen Sie das doch einfach dem Inkasso mit, damit die Aufstellung korrigiert wird.
Welche Rolle spielt jetzt der GV? Ich denke Sie haben die Aufstellung vom Inkasso?
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Aha, dann ist also nur die Forderungsaufstellung fehlerhaft, weil dort keine Umrechnung von DM auf € stattfand? Oder wie?
Dann teilen Sie das doch einfach dem Inkasso mit, damit die Aufstellung korrigiert wird.
Welche Rolle spielt jetzt der GV? Ich denke Sie haben die Aufstellung vom Inkasso?
An den GV wurde damals durch den Gläubiger die falsche Aufstellung gesendet.
Da wurde damals im Jahr 2002 aus DM, Euro gemacht.
Es sollte 3600 Euro anstelle von DM gepfändet werden und jetzt die Aufstellung vom Inkasso selber statt 3000Euro sind es 6000Euro aufgrund Zinsen usw.
Der GV in so weit das sie ohne Titel einfach hingerannt sind ohne Aufstellung sonst währe es mir selber aufgefallen auf dem Urteil steht eine geringere Summe.
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Sie scheinen meinen Überschlag nicht richtig verstanden zu haben..
Dass € 3.000,00 in 2003 angelaufen waren, ist durchaus möglich.
dazu dann noch die VK in 2003 / € 500,00..
Ergibt eine Gesamtforderung (in 2003) von € 3.500,00.
Dass daraus bis heute (über 9 Jahre) € 6.000,00 geworden sind.. denkbar..
allein die Zinsen auf eine HF von DM 2.300,00 (~ € 1.150,00) über 9 Jahre -seit 2003- schlagen mit rund € 1.250,00 zu Buche.. :heulen:
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Wobei die Zinsen von 2003 bis 2008 verjährt sein dürften.