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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Der Weg aus dem Schuldensumpf  (Gelesen 3312 mal)

alleswirdguthoffeich

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Der Weg aus dem Schuldensumpf
« am: 06. März 2012, 15:33:08 »

Hallo zusammen,

ich lese schon seit einiger Zeit in diesem Forum und muss echt sagen, es ist toll zu lesen, dass es so viele Gleichgesinnte gibt und man sich das ein oder andere an Wissen aneignen kann und man psychisch wieder aufgebaut wird.
Durch Hausverkauf und Versteigerung einer Schrottimmobilie Gesamtschulden bei einer Bank sechstellig. Bis jetzt aktuell haben wir alles versucht, uns mit der Bank zu einigen, da wir beide einen sicheren Job haben.  Wir waren auch schon auf einen relativ niedrigen Vergleichsbetrag, welchen die Bank aber komplett haben wollte. Für uns nicht Machbar.
Nunmehr haben Sie geschrieben es wird einem Inkassobüro übergeben.
Haben auch schon vor fünf Monaten mit der Schuldnerberatung gesprochen, diese haben uns auf die Liste gesetzt. Warte heute aktuell, nach Anfrage auf den Rückruf, wann wir nun dran sind.
Da alle Versuche bei der Bank vergebens waren, wird es nun in die Privatinsolvenz gehen. Wir wissen nun nicht, was passiert jetzt alles, Titel liegt der Bank natürlich noch vor, kann hier der Alte genommen, von den Immobilien?
Was passiert mit den Konten, ich habe ein Pluskonto, mein Mann ein überzogenes Dispokonto. Was passiert mit dem Arbeitgeber? Wird das Konto gesperrt und wir können die Miete nicht mehr zahlen, sollen wir das Gehalt von meinem Mann auf mein Konto kommen lassen, da die Gläubigerbank hier von keine Daten hat? Man liest auch überall, dass alle Zahlungen, bezogen auf Schulden eingestellt werden sollen?!?
Was machen wir, wenn der Termin bei der Schuldnerberatung noch ewig dauert, der Gerichtsvollzieher wird doch täglich klingeln!? Nein wir haben nur normale Sachen, nichts was überteuert ist, oder den Schuldenbetrag erheblich mindern würde.
Bin einfach total fertig vom Kopf her, obwohl ich wusste dass es irgendwann kommen wird.
Entschuldigt, wenn es alles ein wenig wirr ist, aber es ist nicht einfach, sein Leben offen zu legen und es sind einfach viele Gedanken durcheinander im Kopf.

Puhhhhh....Wäre für Antworten, oder Infos, wie es jetzt losgeht - weitergeht - dankbar.
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Insoman

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Re: Der Weg aus dem Schuldensumpf
« Antwort #1 am: 06. März 2012, 16:22:30 »

Ihr Mann sollte ein neues Konto eröffnen, auf Guthabenbasis.
Dieses kann dann i.d.R. auch im eröffneten Inso-Verfahren problemlos genutzt werden.

Wenn Sie die Zahlungen einstellen, wird dies zunächst als Zeichen Ihrer Insolvenz gewertet.
Es führt natürlich mittelfristig dazu, dass der Vollstreckungsdruck zunimmt.
Der Weg ins Insolvenzverfahren sollte demnach, wenn die Entscheidung gefallen ist, unverzüglich beschritten werden.
Ein Vollstreckungsverbot für alle Insolvenzgläubiger tritt mit Eröffnung ein.
Wenn kein pfändbares Vermögen vorhanden ist, schulden Sie mit Eröffnung jeweils "nur" den pfändbaren Anteil Ihres monatlichen Einkommens.
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alleswirdguthoffeich

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Re: Der Weg aus dem Schuldensumpf
« Antwort #2 am: 06. März 2012, 17:56:34 »

Hallo Insoman,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Er hat noch ein Konto welches auf seinen Namen läuft, über das lief bis vor einer Woche nur mein Gehalt,aber hier hat die Bank natürlich durch meine Lohnabrechnung die Daten, aber habe ja jetzt ein eigenes eröffnet, halt im Bezug auf die Insolvenz. Das könnte er doch auch nehmen? Hier ist natürlich die Frage, wie schnell ist das Inkasso mit der Kontopfändung.

Ja unsere Entscheidung ist gefallen, es bleibt uns nichts anderes übrig, und wir wollen den Weg auch in die Zwangsvollstreckung unverzüglich gehen. Sitzen auf heißen Kohlen, dass die Schuldnerberatung sich wegen dem Termin meldet.

Sie schreiben, dass "mit Eröffnung" wir jeweils nur den pfändbaren Betrag aus dem Einkommen schulden. Aber vorher doch auch?!? Bis auf die Sachen die pfändbar wären...

P.S. finde es übrigens Klasse, wie Sie sich mit Ihren Kollegen hier bemühen...DANKE
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Insoman

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Re: Der Weg aus dem Schuldensumpf
« Antwort #3 am: 06. März 2012, 18:12:35 »

Falls es im Vorfeld zur Zwangsvollstreckung kommen sollte, können Ihre Einzelkonten auf Pfändungsschutz umgestellt werden. Lesen Sie in diesem Zusammenhang § 850k ZPO, darüber hinaus
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Das-neue-Pfaendungsschutzkonto-Fragen-und-Antworten-8842.html
In diesem Fall würde sich dann die Frage nach der Pfändungsgrenze stellen..
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alleswirdguthoffeich

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Re: Der Weg aus dem Schuldensumpf
« Antwort #4 am: 07. März 2012, 10:19:50 »

Vielen Dank. Das habe ich verstanden, werden es einrichten lassen.

Jedoch bin ich nun verwirrt oder habe komplett nen Denkfehler. Bitte noch einmal um Hilfe.
Es gibt für meinen Mann ja einen Vordruck, der ausgefüllt werden muß, dass sich der Pfändungsschutzbetrag erhöht, da wir einen Sohn haben, hier würde ich auf einen Betrag von € 1356,26 kommen. Mich lasssen wir mal aussen vor, habe ein eigenes Gehalt, kann aber nicht gepfändet werden, da unter € 800,00.

Laut Pfändungstabelle sind aber nur knapp €860,00 pfändbar. Bei einer Kontopfändung kämen wir dann aber auf einen pfändbaren Betrag von knapp € 1730,00. Macht einen Unterschied von knapp €870,00 ?!?

Jetzt verstehe ich nix mehr?!? Bitte um Aufklärung, was ich hier falsch interpretiere.

Danke schööön.




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Insoman

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Re: Der Weg aus dem Schuldensumpf
« Antwort #5 am: 07. März 2012, 12:17:16 »

Nach Ihren Aussagen gehe ich davon aus, dass ihr Mann ca. € 3.150,00 verdient..?
Dann ist er zunächst auch für Sie unterhaltsverpflichtet.
Ob Sie, über eigenes Einkommen verfügend, zur nur -teilweisen- Anrechnung kommen, hat in jedem Fall ein Gericht zu entscheiden (auf Gläubigerantrag).
Somit sind für Ihren Mann bis auf weiteres zwei Unterhaltspflichten anzunehmen.

In der Insolvenz finden Kontopfändungen nicht mehr statt.
Der pfändbare Gehaltsanteil ist in den allermeisten Fällen direkt vom Arbeitgeber zu entrichten. Hier kommt die Pfändungstabelle zur Anwendung, wonach, bei aktuellem Stand, rund € 600,00 abgeführt werden müssten.
_____

In der Zwangsvollstreckungsphase, mit anstehender Kontopfändung, ist die Situation etwas anders.
Die Banken geben von sich aus zunächst nur die Sockelbeträge frei.. € 1.029,99.
Die Bescheinigung nach § 850k ZPO, die z.B. der Arbeitgeber ausfüllen kann, würde € 1.639,99 pfändungsfrei stellen.
Die Begründung, dass der Unpfändbarkeit des anteiligen Mehrbetrages (siehe Pfändungstabelle) hier keine Rechnung getragen wird ist darin zu suchen, dass der Gesetzgeber den Schutz des P-kontos vereinfachen wollte (pragmatischer Lösungsansatz).
Damit würde der Schuldner in der Vorinsolvenzphase allerdings schlechter gestellt sein als im eröffneten Verfahren.
Um dem Rechnung zu tragen, kann das Vollstreckungsgericht abweichende Beträge freigeben (§ 850 k (4) ZPO).
Dabei kann dann auch § 850c (2) ZPO zur Anwendung gelangen.
Der Gang müsste also auch dorthin führen.
Wenn das Monatsnetto variiert, müssten allerdings Freigabeanträge entsprechend oft wiederholt werden.
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