Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Karambolage123 am 02. Februar 2011, 21:15:15

Titel: Eidesstattliche Versicherung und Grundbesitz
Beitrag von: Karambolage123 am 02. Februar 2011, 21:15:15
Guten Abend,

benötige ganz dringend Ihre Hilfe.

Hier mal kurz die Fakten.

Morgen stehe ich vor der Problematik meinem Gerichtsvollzieher zu sagen, dass ich den geforderten Teilbetrag ((900€) Gesamtforderung knapp 20.000€ )nicht zahlen kann. Die Folge wird eine Einladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sein.

Derzeit haben wir ein Familieneinkommen von knapp 1000€ bei 4 Personen. Also bleiben unsere Einkünfte pfändungsfrei.

Mein Vater hat mir ein Grundstück mit Einfamilienhaus vererbt, Anteil 25%. Mein Grundbesitz wurde noch nicht ins Grundbuch eingetragen. Mein verstorbener Vater ist noch offizieller Eigentümer.

Nun meine Frage, kann ich guten Gewissens das Haus im Vermögensverzeichnis verschweigen?


Ihnen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Lieben Gruß

Karambolage123


Nachtrag:
Befinde ich mit den Gläubigern wegen eines Vergleichs in Verhandlung.

Titel: Re: Eidesstattliche Versicherung und Grundbesitz
Beitrag von: horst69 am 02. Februar 2011, 23:37:11
Nunja, da es noch nicht offiziell Ihnen gehört, könnten Sie es tun.

Ist aber nicht wirklich astrein !

Wenn jemand dahinter kommt, könnte das juristische Folgen haben, wenn nicht ist alles gut.


Das ist eine Entscheidung die Sie für sich teffen müssen!
Titel: Re: Eidesstattliche Versicherung und Grundbesitz
Beitrag von: Karambolage123 am 03. Februar 2011, 07:31:10
Lieben Dank Horst69 für die Antwort.

Daraus ergibt sich nun noch folgender Nachsatz:

Was wären die juristischen Folgen?


Titel: Re: Eidesstattliche Versicherung und Grundbesitz
Beitrag von: horst69 am 03. Februar 2011, 08:32:30
Nunja, du versicherst an eidesstatt, das du keinerlei Vermögen hast.
Wenn du nun bewusst falsche Angaben machst, ist der Straftatbestand der "Vereitelung der Zwangsvollstreckung" gegeben. Da versteht der Staatsanwalt kein Spaß.

Ich kenne das genaue Strafmaß nicht, musst du mal nach googlen.
Titel: Re: Eidesstattliche Versicherung und Grundbesitz
Beitrag von: Fallera am 03. Februar 2011, 10:34:08
§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt.Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Titel: Re: Eidesstattliche Versicherung und Grundbesitz
Beitrag von: horst69 am 03. Februar 2011, 10:44:27
@Fallera

Volkommen richtig!

Ich persönlich hatte den Fall, zusammen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner.
Der Partner hatte, ohne mein Wissen, falsche Angaben gemacht und musste eine Geldstrafe vom knapp 3000€ löhnen. Also: Vorsicht ist angesagt !!

Lieber die Karten offen legen.