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Autor Thema: forderung gegen Vermittler  (Gelesen 6747 mal)

Guslt

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forderung gegen Vermittler
« am: 27. Januar 2013, 12:43:13 »

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

ich habe in D als Vermittler von Versicheurungen und Kapitalanlagen gearbeitet und in diesem Rahmen auch Ankäufe von Lebens und Rentenversicherungen vermittlet.

Privat ging es die letzten Jahre rapide bergab (Trennung, suchtkrankes Kind das keinen Kontakt zu mir haben will etc.) sodass ich im o.g. Beruf kaum noch was zustande Gebracht habe. Psychisch am Rande eines Burnouts hat mich ein Freund aus Studienzeiten in seinem Haus in Spanien aufgenommen und gibt mir Zeit den ganzen Dreck der letzten Jahre zu verabeiten.

Seit dem 20.12.2012 bin ich in Deutschland abgemeldet mit Hinweis auf Spanien. Mein Gewerbe hatte ich zum 31.12.2012 abgemeldet und bin zur Zeit ohne Tätigkeit und Einkünfte.

Am Freitag erhielt ich an meiner alten adresse ( meine Frau wohnt noch dort und schickte mir die sachen per email, wir haben keinen Rosenkrieg) ein Schreiben von einer Kanzlei mit Androhung einer Klage wenn ich nicht den von ihr vertretenen Anleger (Prime Select Opfer) in voller Höhe entschädige.

Die Kanzlei weiß noch nicht dass ich nicht mehr in D ansässig bin und auch keinen Wohnsitz in D habe. Ferner wissen sie auch nicht, dass mein Gewerbe (Einzelgewerbe) nicht mehr existiert. Damit dürfte sich die Forderung/Klage/gegebenenfalls Titel gegen mich als Privatperson richten.(Bitte korrigiert mich wenn das falsch ist)

Nun zu meinen Fragen:
1) Wo muss der Kläger die Klage einreichen, in Deutschland oder in Spanien???? Ich würde letzteres bevorzugen, da in     allen Unterlagen die der Kläger unterschrieben hat mehrfach auf Totalverlust hingewiesen wurde und ich nicht glaube daß einem deutschen Gericht dies reicht.

2) Die Vermittlungstätigkeit bezog sich auf einen reinen Kaufvertrag, also keine Vermögens- oder Kapitalanlage
   Abschluß in 2008, ist damit nicht die 3 jährige Verjährung rum?





Gespeichert
 

waldi

Re: forderung gegen Vermittler
« Antwort #1 am: 10. März 2013, 21:06:09 »

Was die Frage der Verjährung anbetrifft, kann ich Ihnen keine Hoffnung machen. Im Gegenteil.
Es geht, wenn ich das richtig verstanden habe, hier weniger um den Kaufvertrag als solches (im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit), sondern eher um den Ersatz des Schadens, der dem Käufer durch diesen Vertrag entstanden ist.

Und dabei spielt die kaufmännische Verjährungsfrist keine Rolle. Hier bewegen wir uns eher im Zivil- bzw sogar im Srafrecht.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: forderung gegen Vermittler
« Antwort #2 am: 10. März 2013, 21:47:36 »

Der Kläger wird Sie in D verklagen, weil ihm der Aufenthalt im Ausland nicht bekannt ist. Sorgen Sie also schnellstens dafür, dass ihm der Auslandswohnsitz bekannt wird. Dann muss er, weil Sie auch amtlich abgemeldet sind, Sie in S verklagen. Ob er dieses Risiko auf sich nimmt, bleibt abzuwarten.

Zu möglichen Verjährungsfristen habe ich diesen Link gefunden: http://www.iww.de/wvm/archiv/wichtige-fristen-kennen-die-verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-bei-falschberatung-f15086
Gespeichert
 
 

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