Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Adelheid am 22. Oktober 2007, 21:03:21
-
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und habe mich nun durch verschieden Foren gelesen, aber ich konnte keine Antwort auf meine Frage finden. Sollte ich ein Thema neu und schon wieder eröffnet haben, verzeiht mir, ich bin halt neu.
Ich arbeite als Fahrer in einer Hilfsorganisation und erhalte 951 € netto ( nicht lachen, Tatsache). Ich bin seit 2001 in 2. Ehe verheirate und habe aus erster Ehe 2. Kinder ( 16 Jahre alt Höhere Handelsschule, 18 Jahre Volksbanklehre, sowie einen Sohn meiner neuen Frau der eine Kochlehre macht.
Meine Exfrau hat jetzt meinem Arbeitgeber einen PFÜB zugestellt, in dem steht das ich nur über einen Pfändungsfreibetrag von 740 € Anspruch habe. Von dem Geld kann keiner Leben.
Bei einer Kontopfändung hat das Amtsgericht entschieden, das mir ca. 1500 € bleiben. Wer hat Recht ??
Dazu kommt, dass mir mein Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass Unterhaltsfordungen allen anderen Fordeungen vor geht. Ich kann das nicht nachvollziehen.
Nicht das ich nicht zahlen, will ich kann nicht, weil ich ansonsten ab dem 20. des Monats zur Armenküche gehen muß.
Wer kann mir helfen.
-
Auch ihnen willkommen.
Spezi in diesem bereich ist Feuerwald.
Nur soviel vorab, wegen Unterhaltsansprüchen könnte in den Vorrechtsbereich gepfändet werden.
Allerdings darf dadurch der Schuldner nicht selber zum Bedürftigen werden.
Da sie zumindest 2 Kindern unterhaltsverpflichtet sind, geht dieser Unterhalt vor den der EX-Frau.
Die unterschiedlichen Grenzen ergeben sich aus der Tatsache, dass eben wegen Unterhalt die Pfändungstabelle überschritten werden kann.
Sie sollten dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim ausstellenden Amtsgericht widersprechen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.