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Autor Thema: Gerichtlisches Mahnverfahren  (Gelesen 4424 mal)

Tyrese271007

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Gerichtlisches Mahnverfahren
« am: 01. November 2011, 10:56:06 »

Hallo liebe Community ich hoffe ich texte mein anliegen jetzt ins richtige Thema  :neutral:


Und zwar hab ich ein Problem und weiß nicht was ich tun kann und hoffe das ihr mir helfen könnt.
Ich hab ein Ratenkredit bei der Bank xxx derzeitiger stand 4800 Euro und habe monatlich 100 Euro bezahlt, seitdem ich aber Arbeitslos geworden bin durch krankheit und nun eine umschulung mache bleibt der Lohn natürlich aus und ich lebe weiterhin vom amt.Ich habe das gespräch mit der bank gesucht doch wurde mit keine anderen optionen angeboten als zu zahlen nun ja dies konnte ich dann 3 monate leider nicht und nun wird mir mit kündigung gedroht :sad: was natürlich nachvollziehbar ist seitens der bank nur glaub ich das diese bank direkt das gerichtlische mahnverfahren einleitet und ich glaube das ist nicht so angenehm wie das außergerichtliche mahnverfahren.

Ich hab natürlich schon nen bissel gesucht wie sowas ablaufen kann nur ist mir einiges unklar zb.

Kann ich in einem gerichtlichem Mahnverfahren auch raten vereinbaren?Oder hab ich ratz fatz nen Gerichtsvollzieher vor der Tür der mir alles wegpfändet hier?Also im grunde weiß ich nicht was wirklich passiert, wir suchen momentan auch nach einer guten schuldenberatung um vlt. mit derer Hilfe etwas erreichen zu können.

Es ist ja auch nicht so das ich nicht zahlen will aber leider schaff ich momentan nicht in der höhe von 100 euro 50-60 Euro wäre durchaus machbar für mich aber mehr ist leider net drinnen leider ist auch keine stundung des Kredits möglich da wir es nicht hinbekommen haben mal ein Jahr gut zu zahlen wir hatten immer leichte versäumnisse.

Also ich hoffe ihr könnte meine texten gut lesen und freu mich über jede hilfe.

Gruß
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paps

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #1 am: 01. November 2011, 17:32:51 »

Um es auf den Punkt zu bringen, bisher hatte die Bank nur "ihr" Mahnwesen benutzt.
Jetzt geht es zur rechtlich notwendigen Art über.

Nur durch das gerichtliche Mahnverfahren (Titel) sichert sich die Bank auch ab.
Da bei Ihnen die übliche Lohn-/Gehaltsabtretung nicht greifen kann, muss man den üblichen Weg gehen.

Ein GV wird dann aber nicht sofort vor der Tür stehen.
Obwohl dieser Besuch die Einwilligung zur Ratenzahlung sehr fördern kann.

Sie sollten eine SB kontaktieren. Besonders dann, wenn weitere Schulden vorhanden sind.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Tyrese271007

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #2 am: 01. November 2011, 18:39:01 »

Also soweit so gut nur weiß ich nicht was du meinst mit "
Ein GV wird dann aber nicht sofort vor der Tür stehen.
Obwohl dieser Besuch die Einwilligung zur Ratenzahlung sehr fördern kann."

Wie meinst des jetzt genau?Also ist das angebot der Ratenzahlung nicht förderlich ?!ich muss ja irgendwie die schulden los werden 4800 sind ja jez nicht gerade ne menge nur harperst leider im moment....Und das einzigste wovor ich wirklich muffen habe is der GV und ich weiß net wie weit das ganze laufen muss das der kommt..Und hier gibt es (leider) ne menge zu Pfänden.Ich habe ja sehr gut verdient letztem Jahr und natürlich alles soweit neu gekauft hier =((((

Und ja SB muss ich auf jeden fall das ich noch kleine andere schulden habe aber wirklich nur noch kleine beträge aber die summe machts halt und der eine Kredit hat mir leider das genick gebrochen und die arbeitslosigkeit...

Danke auf jedenfall für die antwort...
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Der_Alte

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #3 am: 01. November 2011, 19:05:43 »

Bloß weil Sie neue Sachen gekauft haben heißt es noch lange nicht, dass der Gerichtsvollzieher diese pfänden kann. Eine Abhandlung zu dem, was gepfändet werden kann, findet sich hier: http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeber/faq/faq8.htm
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Tyrese271007

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #4 am: 01. November 2011, 19:38:36 »

Oha thx...Aber naja is schon nen bissel wertvolles zeugs hier...

Les ich das jetzt richtig das in einem Gerichtlichem Mahnverfahren keine Raten mehr vereinbart werden können außer sie sind innerhalb von einen halben ja getilgt ?! Das wäre für mich bei einer Summe von 4800 Euro unmöglich.Also ehrlich gesagt weiß ich ehrlich nicht was so ein Gerichtlisches Mahnverfahren mitsich bringt man muss doch irgendwie die chance haben die Summe weiterhin abzuzahlen.

Ich verzweifel hier ehrlich ich versteh die art und weise einfach nicht.Ich immer nur den GV im Kopf.

Oder bin ich einfach im falschen film.

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Der_Alte

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #5 am: 01. November 2011, 21:28:16 »

Mit dem Gerictsvollzieher kann man höchsten für 6 Monate Ratenzahlung vereinbaren. Mit dem Gläubiger geht alles.
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Tyrese271007

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #6 am: 02. November 2011, 01:28:01 »

Ja wenn der GV aber schon kommt was soll ich noch mit dem Gläubiger was aushandeln ?!

Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir nen bissel mehr Infos geben könnt in denen ich genau nachvollziehen kann wie das ablaufen würde/könnte...

Kann man im Gerichtlichem Mahnverfahren jetzt weiterhin >Raten zahlen oder wie schauts da aus?Das ist eigentlich die frage die ich beantwortet bräuchte.
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Feuerwald

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #7 am: 02. November 2011, 10:39:09 »


Das Mahnverfahren dient u.a. dazu, die Forderung von der Verjährung zu schützen. Zudem ermöglicht das Mahnverfahren die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:

a) Kontopfändung / Lohnpfändung etc.
b) Vollstreckungsauftrag durch den GV
c) Eidesstattliche Versicherung usw.

Grundsätzlich kann der Gläubiger eine Ratenzahlung auch dann noch eingehen. Sollten die ZV-Maßnahmen erfolglos bleiben, dürfte der Gläubiger ohnehin wieder bereit sein sich zu einigen, denn dann ist die Forderung "ausgeklagt" wie es so schön heißt.

Der Gerichtsvollzieher wird in der Regel Ratenzahlungen eingehen, auch über 6 Monate hinaus. Meist hat der Gläubiger bereits mit dem Vollstreckungsantrag einer ratenweisen Einziehung durch den GV zugestimmt. Natürlich keine 10 Jahre lang mit Kleinstraten.

Was kann also passieren? Das übliche Vollstreckungsspielchen ...

Kontopfändung -> Konto dicht -> P-Konto

ZV Auftrag durch den GV -> dauert 10 Minuten -> ohnehin erfolglos

Ladung zur EV -> Vermögensverzeichnis ausfüllen -> Eintrag im Schuldnerregister

Ergebnis:

Viel (teurer) Wirbel um nichts.
Dann Ruhe im Karton
und die Möglichkeit, sich mit dem Gläubigerauf kleine Raten oder Teilverzicht  zu einigen.
 

 
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kadojo

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #8 am: 19. November 2011, 21:55:46 »

Wenn du so wertvolle Dinge angeschafft hast, dann würde ich diese wieder veräußern und die Bank befriedigen!!!
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Niklas32

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Re: Gerichtlisches Mahnverfahren
« Antwort #9 am: 17. Januar 2012, 09:57:35 »

Theoretisch ist es Möglich dich von den Schulden zu befreien, aber doch etwas umständlicher...
....edit by paps

Hier noch der Link:  :nono:
LG Niklas

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« Letzte Änderung: 17. Januar 2012, 17:10:36 von paps »
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