Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: dennis22 am 18. Juli 2012, 22:15:24
-
Hallo,
ich bin in sehr große Schwierigkeiten hinein geraten. Gegen mich läuft ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen gewerblicher Hehlerei. Im schlimmsten Falle kann eine hohe Geldstrafe bzw. auch zivilrechtliche Forderungen von 50.000 - 200.000 dabei entstehen.
Nun bin ich seit einiger Zeit sehr erfolgreich selbstständig in einer GbR. Könnte es passieren, dass die GbR gepfändet wird bzw. der Staat an diese ran geht?
Könnte es auch sein, dass die Erlaubnis entzogen wird weiter selbstständig zu sein?
Ist es eventuell Notwendig Vorkehrungen zu treffen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
vielen Dank
Dennis
-
Wenn Sie drohen wegen gewerblicher Hehlerei tatsächlich bestraft zu werden, brauchen Sie sich aktuell über Maßnahmen keine Gedanken mehr machen, sondern eher darum, wie Sie die Strafe mit einem guten Anwalt, einem Deal mit der Staatsanwaltschaft (umfassendes Geständnis) und ggf. Wiedergutmachung regeln können.
-
Das ist alles bereits geschehen. Ein sehr guter Strafverteidiger ist bereits eingeschaltet. Welche Maßnahmen bzw. Folgen wären denn denkbar?
-
Sowas ist schwer zu beantworten, da viele Faktoren davon abhängen, wie z.B.:
Um was es sich dreht, Vorstrafen, Geständnis, Laune des Staatsanwalt, Länge der Hehlerei, Menge der Hehlerei, ect. ect. ect.
Dann kommt noch die Kompetenz des Verteidigers hinzu. Pflichtverteidiger, oder Strafverteidiger?
Aber diese Strafe hat nicht mit den Zivilansprüchen zu tun, die folgen könnten.
Auch hier sind eigentlich keine Voraussagungen möglich, da dies im Ermessen des Klägers liegt.
Bessere Antworten sollte hier ihr Anwalt geben können, der sich mit dem Fall vertraut gemacht hat.
-
Gewerbsmäßige Hehlerei bedeutet, dass
a) mindestens eine Gefängnisstrafe verhängt wird, möglicherweise zur Bewährung und
b) die sich daraus ergebenden ziivilrechtlichen Forderungen solche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung darstellen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.
Sie sollten also zusehen, dass Sie bis zum Urteil soviel Geld zusammen haben, um alle Forderungen bedienen zu können.