Schulden > Prävention

Ich brauche Eure Hilfe

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OnkelTom73:
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier das ein oder andere hilfreiche Feedback bekomme...Vorab zu meiner Situation...

Ehrlich gesagt...fällt es mir nicht so einfach, über meine Situation zu schreiben. Ich denke, Ihr könnt das verstehen...
Zu mir...ich bin Anfang 40, war viele Jahre erfolgreich selbstständig. Irgendwann kam es in Mode, abgemahnt zu werden (Näheres will ich Euch ersparen...). Binnen weniger Monate wurde mir die Existenzgrundlage geraubt. Für mich war das zunächst ein Schock, Selbstzweifel kamen auf. Irgendwie habe ich versucht, das Schiff wieder auf Kurs zu bekommen, bin u.a. fast rund um die Uhr für Hermes gefahren, um überhaupt wieder an etwas Geld zu kommen.
Letztlich ging es nicht mehr weiter. EV, Besuch vom GV und Schulden, auch beim FA, die sich auf ca. 50.000 Euro belaufen. Ich hatte dann einen Anwalt gefunden, der sich meiner annehmen wollte, allerdings ist dieser vor wenigen Monaten verstorben. Jetzt bin ich wieder bei 0. Ich gehe derzeit hauptberuflich arbeiten, habe ein Kind, das nicht mehr bei mir wohnt.
Im Internet habe ich mittlerweile soviel gelesen, man wird erschlagen mit Werbung und "Versprechen", nach 3 Jahren wieder schuldenfrei zu sein...
Eine Schuldnerberatung habe ich angeschrieben, aber die Wartezeit ist über ein Jahr. Das ist mir zu lange.
Daher hoffe ich, dass mir hier der ein oder andere einen Rat geben kann, welche Möglichkeiten eventuell bestehen, oder das mir jemand einen Anwalt empfehlen kann, der sich seriös um die Abwicklung kümmert...
Vielen Dank schon jetzt...

Feuerwald:
Zunächst sollten Sie prüfen, welche Verfahrensart für Sie in Frage kommt:

a)   Regelinsolvenz, wenn mehr als 19 Gläubiger und / oder Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen
b)   Verbraucherinsolvenz, wenn a) nicht zutrifft.  Sie dazu § 304 InsO.

Nach 3 Jahren „Schuldenfrei“ würde voraussetzen, dass Sie in 3 Jahren mind 35% der im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung sowie die gestundeten Verfahrenkosten bereinigt haben.

KarlPaul:
Wenn Du schon die EV abgegeben hast ist da erst einmal "Ruhe".
Sortiere sorgfältig Deine Unterlagen wenn Du es noch nichts getan hast und versuche baldest das Verfahren zu starten.
(Sei es mit Anwalt oder Schuldnerberatung. Ich habe es allein damals gestartet und mich hier und anderweitig informiert.
Ich weiß nicht ob Du es Dir zutraust ?)   
Die Restschuldbefreiung in 3 Jahren ist die sehr optimistische Variante, wie Feuerwald schreibt sind dafür hohe Zahlungen notwendig. Richte Dich auf die ganze Zeit ein und freue Dich wenn Du es ein Jahr früher schaffen solltest weil Du die Kosten bis dahin zusammenbekommen haben wirst.
 

OnkelTom73:
Vielen Dank erst mal. Die Unterlagen habe ich soweit zusammen. Gibt es denn einen Anwalt oder Schuldnerberatung, die empfehlenswert ist?

VG

waldi:
Wenn Punkt a) aus Beitrag #1 zutrifft, braucht's nicht unbedingt eine Fremdunterstützung.

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