Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Hans_Berger74 am 31. Juli 2008, 15:42:27
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Hallo,
ich bin total am ende mit den nerven.
Ich habe über die letzten Jahre von meiner letzten selbstständigen Arbeit leider Minus-Geschäfte gemacht.
Der Gläubiger hat eine gewaltige Summe, wovon ich aber über die hälfte abbezahlen konnte. nun habe ich Probleme die andere Häfte abzubezahlen.
Wäre es strafbar, wenn ich dem Gläubiger erzähle, dass ich nach mehreren Beratungen mit den Gedanken spiele eine Insolvenz anzumelden. Aber will vorher soviele Gläubiger, wie möglich los werden.
Aus dem Grund schlage ich dem Gläubiger vor, dass ich statt der restlichen Summe X bereit bin die Summe X 2/3 zu zahlen. Danach soll die Sache dann geklärt sein und der Gläubiger verzichtet auf den 1/3 Teil der Summe.
Angenommen, er geht das Geschäft mit mir ein, weil er sich sicherlich denkt, bevor er garnichts oder bisschien bekommt, nimmt er das, was er jetzt sofort bekommt.
Aber ich melde doch keine Insolvenz an, würde ich mich damit strafbar machen?
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Hallo, also so aus dem Bauch heraus geschossen, würde ich nicht sagen, dass Du Dich strafbar macht. Du bietest ein Vergleich an, der Gläubiger akzeptiert und du zahlst und gut iss ...
LG
MissTraut