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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: INsolvenzverfahren und anstehendes Renteneintrittsalter  (Gelesen 3252 mal)

Morrowind13

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:hi: ihr lieben Leute :[/b]
Ich befinde mich in der zweiten Phase der Insolvenz.
Derzeit wohnen meine beiden Arbeitslosen Kinder noch bei mir.
Meine Tochter ist 25 & Sohn gerade 24 Jahre alt geworden
Meine Tochter muß auf Grund Außerbetrieblicher Ausbildung mit Nettogehalt 245 € direckt Arbeitslosengeld zwei  Beantragen.
Mein Sohn bezieht derzeit Arbeitslosengeld eins 430 €
Da sein Arbeitslosengeld eins letztmalig im Januar 2011 gezahlt wird wird er wohl erst mit vollendung des 25 Lebensjahres im Juni 2011 Arbeitslosengeld bekommen.
Das heißt er steht wenn er keinen Job bekommt 5 Monate ohne Geld da.
Da er jetzt schon aufgrund starkes Übergewicht  min. 160 Kg auch nicht jeden Job aus diesen Grund machen kann, sind auch 400 € Jobs für ihm derzeit nicht so einfach zu finden.
Die ARGE macht diesbezüglich auch nichts bei ihm.
Eigentlich ist es dennen ihre Aufgabe ihm was anzubieten aber, die sehen wohl auch das Problem und schieben es auf ihm selbst ab.
Jedenfall halten die ihm an sich selber um einen 400 € Job zu kümmern ganz abgesehen was mit dem Bezug von Arbeitslosengeld eins davon noch unter dem Strich übrig bleibt.

Jetzt zu mir,
Fast 37.000 € Schulden
Dauerhaft getrennt lebend.
Einkommen derzeit noch Netto 2099 €
Frage: und das habe ich dem Schuldenberater noch nicht gefragt,weil mir erst Gestern von jemand das zugesteckt worden ist der eine Insolvenz hinter sich hat.
Solange die Kinder bei mir Wohnen, der Sohn ist ja noch bedingt durch sein noch nicht vollendetes Lebensalter von 25 noch in meiner Bedarfsgemeinschaft und deshalb bin ich ihm gegenüber ja noch Unterhaltspflichtig was ich ihm ja durch das Wohnen bei mir einräume.
Wird sein Arbeitslosengeld meinem Einkommen hinzugerechnet aber auch das künftige Arbeitslosengeld zwei meiner Tochter ?
Dann währe demzufolga ja ein Pfändbares Einkommen von um 2.870  anzusetzen.
Würde bedeuten, dass sich bezogen nur um mein Einkommen 2099  und mit beiden Kindern der Pfändbare Abzug von 211 € auf 523 € erhöhen würde.
Das bedeutet wiederum, dass beide Kinder solange Sie bei mir Wohnen würden dann mit je 161 € für meine Schulden mitaufkommen müssten.
Da meine Tochter aber schon 25 ist, würde Sie wenn ich es Richtig sehe bei meinen 2099 € aus der Bedarfsgemeinschaft jetzt schon heraus sein und ich als folge dann obwohl ich ihr noch mit unvollendeter Ausbildung 245 € Gehalt noch Obdach gewähre denoch laut Pfändungstabelle dann schon 367,05 gepfändet bekommen.
Zählt das Einkommen  beider mit dann schon mit dann 770 €.
Die Folge wäre, beide würden meine Schulden bezahlen.
Das aber kann doch nicht sein, oder ?
Nun gehe ich in kürze in die vorgezogene Rente mit 18 % Verlust.
Ich bekomme eine Betriebsrente dazu.
Nun spricht meine ex davon sich irgendwann  wegen Heiratsabsichten von mir Scheiden zu lassen.
Unterhalt ist an die Kinder nicht gezahlt worden.
Sie bezieht mit ihrem Lebenspartner Hartz vier und Wohnt in einer Sozialwohnung.
Bis zur Rente vergehen bei ihm und ihr noch min 7 bei ihm noch min 9 Jahre.
Im Gegensatz hiezu habe ich die ganzen Darlehen  für unser Haus von 2004 seit unserer Trennung ihren Unterhalt und alle Nebenkosten für das Haus bis zum Verkauf 2007 weitergetragen trotz bedingt durch Trennung und Vorruhereglung mit Einkommensverlusten und meine beiden Kinder damals noch ohne Ausbildungsplatz.
Nun möchte ich um den Anteil kämpfen der aus meiner Betriebsrente meine lebensleistung darstellt da ich ihr seit  2004 eine ganze Menge an Geld Stress mit den Kindern aber auch sonst einiges erspart habe.
Als folge, muss ich jetzt noch Insolvenz anmelden obwohl ich jetzt schon im 6 Jahr dagegen angekämpft habe.
Ich habe bis zum wegfall des Kindergeldes und der Änderung der Steuerklasse von der 2/2 zu Beginn des Jahres in die Steuerklasse 1/0 immer Pünktlich meine raten gezahlt.
Jetzt aber ging es nicht mehr.
Was meint ihr habe ich bei Scheidung Möglichkeiten  ihr den Betriebsrentenanteil im Versorgungsausgleich streitig zu machen ?




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Morrowind13

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Re: INsolvenzverfahren und anstehendes Renteneintrittsalter
« Antwort #1 am: 05. Juni 2010, 19:33:47 »

Mein Thema ist wohl für einen Leien schwer zu Beantworten.
Ich gebe zu, es ist aber auch sehr schwer für die meisten hier da ich davon ausgehen das die wernigsten Überschuldeten sich was Pfändung und Versorgungsausgleich betrifft, in dieser Art nicht zu tun hat.
Ich denke es ist Aufgabe von Rechtsanwalt und Richter daerüber zu entscheiden, wenn, ja wenn Sie sich genau damit auseinandersetzen.
Es ist sicherlich schon nicht so leicht meinen langen Beitrag zu lesen.
Ich habe mich bemüht es so kurz wie möglich zu machen ist aber nur die Sptze meines Eisbergs.
Ich weiß ich bin schon ein Ausnahmefall.
Das Sagt auch mein Schuldenberater der meinen Fall auch als Ausergewöhnlich schwierig in seiner Komplexheit betrachtet.
Ich  :smoke: daran schon lange obwohl ich, :whistle: Nichtraucher bin.
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lenchik22

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Re: INsolvenzverfahren und anstehendes Renteneintrittsalter
« Antwort #2 am: 05. Juni 2010, 22:06:27 »

Ich würde an Ihrer Stelle einen Anwalt konsultieren, der auf Inso und Familienrecht spezialisiert ist. Das wäre das Beste bei der Problematik.
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paps

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Re: INsolvenzverfahren und anstehendes Renteneintrittsalter
« Antwort #3 am: 05. Juni 2010, 22:45:23 »


Was meint ihr habe ich bei Scheidung Möglichkeiten  ihr den Betriebsrentenanteil im Versorgungsausgleich streitig zu machen ?
Ehr nicht.
Aber, es kommt doch darauf an, wer wann wieviel zum Familieneinkommen beigetragen hat.
Insbesondere, wenn ihre Ex in den letzten Jahren zwar hätte arbeiten können aber nicht wollte um sich möglicheh Unter
ehaltspflichten zu entziehen.
Sie sehen, es gibt Ansatzpunkte, die aber juristisch ausgebildete Personen genauer durchleuchten sollten.


Zur Inso nur soviel, auch Naturalunterhalt in Form von Unterkunft und Essen ist Unterhalt.
Die beiden Kinder wären also als unterhaltspflichtige Personen anzuerkennen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Morrowind13

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Re: INsolvenzverfahren und anstehendes Renteneintrittsalter
« Antwort #4 am: 06. Juni 2010, 11:12:15 »

:thumbup:
Einen schöne Sonntag  Morgen ihr zwei :welcome_group: wenn ihr bei mir noch mal hineinschaut.
Nun, die Freundin meines Sohnes arbeitet bei einem Rechtsanwalt in Köln der aber ein anderes Fachgebiet hat.
Sie hat mal nachgesehen ob es in Köln Anwälte gibt, die beide Fachgebiete vertreten.
Aber Sie konnte auch keinen finden der das vereint.
Nun meine ich so einen Anwalt im Telefonbuch im letzten Sommer mal  gefunden zu haben.
Der aber hat er, meinen Fall nach meinem schriftlichen Anschreiben mit ausführlicher Info wegen Arbeitsüberlastung abgelehnt.
Ich müsste mich auf neue Suche begeben.
Leider bekomme ich, wegen meines hohen Bruttolohns :present: (Frühpensionsleistung) das sich derzeit noch um die 3200 € bewegt kein Armenrecht und müsste deshalb die Anwaltskosten wahrscheinlich selber tragen.
Nun mögen Sie denken das dies doch ein hoher Betrag sei.
Es ist aber sio, dass mein ex Arbeitgeber meinen KV Vertrag auf die Frühpension draufrechnet und dies in der Steuerklasse 1/0 zu höheren Steuerlichen Belastung führt.
Dazu kommt noch jeden Monat die Abbuchung für mein Stromkontingent von 39,50
Aber für den Strom müssen wir ja alle zahlen ihr wahrscheinlich mehr wie ich nur, das dies bei mir über die Abrechnung versteuert wird.
Am Ende führt das zu dem vorab beschriebenen Netto.
Nun zahlte ich zurückgerechnet auf 2009/10 rund 760 € Warmmiete und jetzt ist auch noch das Kindergeld weg.
Also, war es mir ab Januar nicht mehr möglich meine Kredite weiter zu zahlen da mein Konto auch bedingt durch den Neubeginn nach dem Hausverkauf als Folge sich weiterhin ständig im minus befand und dieser Umstand zuerst mit ein paar tausend und später durch die Umstände der immer weniger werdenden Frühpension aber auch viel Pech mit Auto Bahnstreik wo ich meine Kinder Morgens zur Arbeit gebracht habe und Abends wieder geholt habe aber auch immer wieder andere Dinge die ich Geldlich gesehen nicht beeinflussen konnte wie KFZ Steuer oder anderes bis Dezember 2009 in die Kontosperrung gekommen bin.
Nun bin ich beileibe für mich und meine Bedürfnisse kein Geldverschwender für alle möglichen Hobbys.
Ich Rauche  :smoke: nicht mal.
Klar, dass ich mir mal ein Paar kleinere Geldbeträge in unregelmäßigem Abstand genommen habe um z.B mal ins Kino zu fahren trotz meines Alters von 59 bin ich auch noch begeistert über Filme wie  :respekt: Avantar oder 2012 und auch Musik :whistle:.
Ich bin keinesfalls der Typ der wegen meines Alters keine  :whistle: Musik mehr mag und sich nicht mehr für die
Dinge des Lebens Interessiert.

Klar Naturalunterhalt das weiß ich doch ist auch Unterhalt.
Bei mir, verhält es sich so, dass ich alle Kontenbewegungen aber auch die Dinge nachweisen könnte die am Ende meinen derzeitigen Zustand geführt haben.
Sie sind Teilweise als Spätfolgen zu betrachten obwohl vordergründig meine :nono: Frau mit meinen derzeitigen Krediten nichts zu tun hatte
Ich bin aber nicht ganz Schuldenfrei aus dem Haus gegangen und musste mich da mittels Kredit neu Verschulden um mein ständiges Kontominus während des Hausbesitzes auszugleichen und mit dem Rest neu zu beginnen wozu im Laufe der Zeit sich immer mal wieder Einnahmeverluste kamen und eben diese Geldverluste die ich beschrieben habe.
Was Muttern betrifft war da ja nichts zu holen.
Während der Ausbildungslosen Zeit habe ich meine Kinder zusätzlich mit Taschengeld und Kleidung versorgt und bin mit ihnen zu jeden Vorstellungstest gefahren die sich durch zahlreiche Bewerbungen  innerhalb NRW ergaben. :search: :innocent:
Was den Arbeitswillen meiner Frau betrifft so hat Sie sich dessen entzogen weil Sie zum ersten keinen Beruf erlernt hat und zum anderen weil Sie bedingt durch Wirbelsäulenschäden als nicht mehr Arbeitsfähig eingestuft wird.
Als ich diese Zahlungen eine Zeitlang  nicht mehr Leisten konnte habe ich mit ihnen zusammen einen Securityjob gemacht.
Trotz 28 Jähriger Schichtarbeit in Staub Schmutz & Lärm.
Auch dies Dinge sind bei Rechtsanwälten schon zur Sprache gekommen bin aber da meist auf Taube Ohren gestoßen.
Ich habe da oft zu hören bekommen das dies in Rahmen der Insolvenz kaum eine rolle spielt oder aber das denen zuviel wird.
Bestätigt wird mir das es sich im meinem Fall um einen schwierigen Außergewöhnlichen Fall handelt.
Auch einige Schuldenberatungsstellen haben meinen Fall rundweg abgelehnt.
Meinen Kindern konnte ich bedingt durch Lehrstellenlosen Zeit aber auch durch geringes Einkommen nicht viel nehmen.
Tochter Anfangsgehalt um 180 € jetzt kurz vor ende der Ausbildung 245 € im Gegenteil.
Nun geht das ganze also seinen Gang nach derzeitiger Frühpensionsleistung.
Aber ab Oktober beziehe ich Rente wobei mir noch nicht mal eine genaue Berechnung meiner Betriebsrente vorliegt.
Ich denke mal, dass dies auch wieder mal zu Einkommensverlusten führt.
Meine Kinder dagegen schleppe ich weiterhin mit durch.
 :ironie:Ich denke aber auch, dass ich die Aussage meines Betreuers Vorruhestand was :rtfm: Betriebsrente betrifft mit äußerster Vorsicht genießen muss.
Ich denke er wollte mich einfach nur loswerden was solche Dinge betrifft.
Aus den Augen aus dem Sinn. :cool:
Da beschäftigt man sich nicht gerne mit.
Meine Erfahrung dazu, aber mittlerweile überall nicht.
Es mag ja sein das es solche Vereinbarungen gibt aber die Rechtssprechung und das gesetzt zum Versorgungsausgleich ab September 2009 sagt was anderes.
So obliegt es am Ende in der Beurteilung des Scheidungsrichters wie er nach Hoffentlich eingehender Prüfung meinen Fall bewertet und meiner Frau nur einen Anteil meiner normalen Rente als Versorgungsausgleich zuspricht.
Ihr seht alles nicht so einfach. :gruebel:

Mit freundlichen Gruß


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