Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: sebastian87 am 19. August 2014, 20:45:41

Titel: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: sebastian87 am 19. August 2014, 20:45:41
Hallo
Ich möchte demnächst mit meinem einzigen Gläubiger in eine Vergleichverhandlung eintreten und suche momentan noch Argumente. Ein Argument mit dem ich gern argumentieren möchte ist die Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Allerdings bin ich mir gerade gar nicht mehr sicher, ob die mir im Falle des Falles überhaupt offen steht. Die Definition für Zahlungsunfähigkeit ist ja etwas vage.

Zu den Fakten: Ich habe rund 16000€ Schulden inkl. Zinsen. Derzeit beträgt mein Netto 1700€. Ich habe keine Unterhaltsverpflichtungen. Würde ich von einem Gericht überhaupt als zahlungsunfähig angesehen werden? Ich habe sonst keine Schulden, kann diese Forderung aber derzeit auch nicht (sofort) tilgen, weil ich kein Vermögen habe.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
Sebastian
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: Der_Alte am 19. August 2014, 22:39:45
Zahlungsunfähig ist, wer mit seinem aktuellen Vermögen absehbar nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Die "Drohung" mit einer Privatinsolvenz ist allerdings ein eher stumpfes Schwert. Bei 1700 € ohne unterhaltspflichten sind ~ 450 € im Monat pfändbar. Bei 72 Monaten Insolvenzzeit kommen über 32 T€ zusammen. Das reicht also locker, um den Gläubiger vollständig zu bezahlen. Warum sollte der sich also von einer Insolvenz beeindrucken lassen?
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: sebastian87 am 20. August 2014, 14:32:06
Einerseits geht der Gläubiger momentan noch davon aus, dass ich Student bin und nichts nennenswerte verdiene. Und seit 01.07 gibt es ja auch die Möglichkeit der verkürzten Insolvenz mit der 35% Regel. Außerdem habe ich vor eine Familie zu gründen - was die Unterhaltsverpflichtungen natürlich aufleben lässt. Ich bezweifle, dass in der Wohlverhaltensphase verlangt werden kann, dass man keine Familie gründet.

Deswegen hoffe ich den Gläubiger zu einem Vergleich überreden zu können - auch wenn der recht hoch ausfallen dürfte.
Was ist denn "absehbare Zeit" - irgendwo habe ich etwas von 12 Monaten gelesen - aber das wäre ja bei mir utopisch.
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: Der_Alte am 20. August 2014, 14:46:39
Was wäre wenn ist keine Basis für einen Vergleich. Ich beabsichtige eine Familie zu gründen und dann ... ist auch keine Basis.
Der Gläubiger hält sich an das hier und jetzt. Und dass verheisst eine hohe Quote.

Und das mit der 35 % Regel sollte man nicht zu enthusiastisch sehen. Der IV bekommt nämlich einen erklecklichen Anteil an der Masse. Wenn man das überschläglich berechnet, dann sind wohl 50 bis 60 % eher realistisch als 35 %. Gehen wir von 9.000 € aus, dann könnte das bei 450 € im Monat in zehn Monaten erledigt sein.
Wenn man dem Gläubiger jetzt so etwas anbietet, riecht er natürlich Lunte und überlegt vielleicht eine Zwangsvollstreckung. Dann kann er in Ruhe bis zur Verfahrenseröffnung schon mal kassieren. Und kommt dabei noch günstiger weg.

Wenn man eine fixe, sofort zahlbare Summe anbieten könnte, wäre es vielleicht ein gangbarer Weg. Ansonsten wünsche ich viel Glück bei den Verhandlungen. Ausgeschlossen ist nichts.
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: sebastian87 am 20. August 2014, 15:15:42
Ich verstehe Ihre Beispielrechnung mit den 9000€, der 450€ Rate und den zehn Monaten nicht - wie kommen Sie darauf?
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: Der_Alte am 20. August 2014, 16:05:25
Sorry, ist einfach ein Rechenfehler. Sind natürlich 20 Monate. Und 9T€ sind etwa 60 % der Forderung.
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: sebastian87 am 20. August 2014, 16:12:31
Das würde aber demnach bedeuten, dass ich nach 2 Jahren schuldenfrei bin und nicht ansatzweise die 16.000€ sondern etwas mehr als die Hälfte bezahlen müsste. Das sieht auf den ersten Blick nach einer wirtschaftlichen Maßnahme aus?!
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: Der_Alte am 20. August 2014, 16:40:21
Wenn der Gläubiger nicht noch bis zum Beginn der Insolvenz das Gehalt pfändet. Dann können da locker noch ein paar tausend Euro mehr drin sein. Denn von heute bis zur Eröffnung der Insolvenz kann es eine Weile dauern.
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: sebastian87 am 20. August 2014, 20:33:11
Danke, das bringt einiges an Klarheit hinein.

Aber eine Anmerkung habe ich noch: ich habe in einem Dokument des BMFSFJ folgendes gelesen:
"Generell bleibt es aber dabei, dass das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners (und nicht nur 35%), das er bei Eröffnung des Verfahrens hat oder nachträglich im Verlauf des Verfahrens erwirbt (Insolvenzmasse), zur Befriedigung der Gläubiger eingezogen und verwertet wird."

Das bedeutet für mich: nach 36 Monaten Zahlung wird geschaut, ob 35% + Verfahrenskosten gezahlt wurden oder nicht. Es wird nicht einfach bei 35% gesagt "Feierabend, alles vobei"
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: eidechse am 21. August 2014, 12:00:26
Alles was ich bisher zu dieser 35%-Regelung gelesen und gehört habe, ging davon aus, dass genau nach drei Jahren geguckt wird, ob die 35% erfüllt sind. Sprich das Verfahren wird, wenn nicht vorher eine Quote von 100% erreicht wird, auf jeden Fall drei Jahre gehen und in dieser Zeit wird das pfändbare Einkommen auch einzgezogen.
Titel: Re: Ist eine Privatinsolvenz für mich offen?
Beitrag von: Maggy222 am 10. Mai 2015, 07:48:13
Insolvenzen im privaten Bereich werden nicht so schnell mehr genehmigt