Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Lissi am 30. März 2012, 10:03:10

Titel: Kann ich Einzugsermächtigung widerrufen und rückwirkend Beträge zurückholen?
Beitrag von: Lissi am 30. März 2012, 10:03:10
Ich habe einen Werbevertrag, der noch gut 1,5 Jahre läuft, meinerseits nicht vorzeitig kündbar ist und mich monatlich brutto gut 350 Euro kostet.

Der IV wird ziemlich sicher diesen Vertrag kündigen und ich bin froh drum.

Meine Bank habe ich angeweisen, die fällige Rate zum Ende diesen Monats nicht mehr einziehen zu lassen.
Nun gab mir der Bankberater den Hinweis, ich könnte rückwirkend für 2 (?) Monate die Raten zurückbuchen lassen.  ( Einzugsermächtigung erteilt.)

Ich muss sagen, in diesme Falle hätte ich nichtmal ein schlechtes Gewissen gegenüber dem Vertagspartner.

Ist das tatsächlich möglich?

Sollte ich in Kürze in Insolvenz gehen, würde sich doch der Verwalter mit allen weiteren Details befassen, oder?
 
Titel: Re: Kann ich Einzugsermächtigung widerrufen und rückwirkend Beträge zurückholen?
Beitrag von: landy13 am 30. März 2012, 11:50:27
Richten Sie sich ein P Konto ein. (dies ist für eine PI voraussetzung seit 01.2012)
Dort ist für eine Einzelperson 1028€ Pfändungssicher pro Monat.
Bei Unterhaltspflichtigen Kindern erhöht sich der Betrag entsprechend.
Sollten Sie überschuldet sein, machen Sie einen Termin bei einer Schuldnerbreatung.
Wir waren bei einem (guten) Anwalt, das geht um einiges schneller.haben seine Kosten abgestottert. Viel uns leicht, da er uns riet
ab sofort keine Raten mehr zu bezahlen. Es wir ihnen keiner den Kopf abreisen.
Titel: Re: Kann ich Einzugsermächtigung widerrufen und rückwirkend Beträge zurückholen?
Beitrag von: Maurice Garin am 30. März 2012, 13:34:33
Ist das tatsächlich möglich?

Grds. können Sie die Lastschriften schon zurückgehen lassen. Nur wird Ihnen das ggf. eine Anzeige wg. Betruges einbringen. Würde ich also lieber lassen.

Ein Widerruf der Einzugsermächtigung für die Zukunft ist aber möglich. Dadurch entstehen dann zwangsläufig Insolvenzforderungen.
Titel: Re: Kann ich Einzugsermächtigung widerrufen und rückwirkend Beträge zurückholen?
Beitrag von: Lissi am 30. März 2012, 18:22:54
Danke landy, P-Konto ist besprochen und wird Montag eingerichtet.


Ich werde keine Raten rückwirkend einziehen lassen, denke es reicht wenn ich einfach das nicht mehr weiter bezahle wofür ich ohnehin kein Geld habe.