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Autor Thema: Kontopfändung!azubilohnvon 651,08darf per beschluß nicht ausgezahlt werden!  (Gelesen 3710 mal)

vesna80

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Bitte Bitte helft mir
Ich habe das Problem das mir mein Konto gepfändet worden ist
ich bin azubi und habe nur ein lohn in netto 651,08 meine mama eine rente von 500
Miete kostet 560 moatsfahrkarte knapp 40 essen und trinken
Ich war bei gericht um eine aufhebung zu bekomme damit ich mein lohn ausgezahlt bekommen kann
der rechtspfleger nahm alles auf und sagte es geht in ordnung und die bank würde es schriftlich erhalten
ein tag später kriege ich vom gericht ein beschluß wo drinne steht das mein geld vom drittschuldner dh von der bank nicht an den gläubiger aber auch nicht an mich den schuldner ausgezahlt werden soll
was soll ich nur machen wieso ist das so
ich bin doch total unter der pfändungsgrenze
die miete konnte ich bis jetzt nicht zahlen meine vermieterin sitzt mir schon im nacken
wollte private insolvenz beabtragen bekomme aber keine übernahme für den anwalt vom gericht für die kosten
bin da seit letztem jahr am diskutieren
mache ich was falsch
mein leben macht kein sinn mehr ich bin so fertig mit den nerven
bitte wenn mir jemand helfen kann bitte helf mir
wie kann ich an mein geld kommen sonst sitze ich auf der strasse und habe noch mehr schulden bitte
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Feuerwald

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"ein tag später kriege ich vom gericht ein beschluß wo drinne steht das mein geld vom drittschuldner dh von der bank nicht an den gläubiger aber auch nicht an mich den schuldner ausgezahlt werden soll"


-> Ok, das ist schon mal gut, denn nun darf die Bank nicht an den GL überweisen. Man hätte ggf. eine Vorabfreigabe beantragen sollen.  Es kann nun noch etwas dauern, biss der Freigabebeschluss folgt.

 § 850k ZPO - Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen

(1) Werden wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b oder § 851c bezeichneten Art auf das Konto des Schuldners bei einem Geldinstitut überwiesen, so ist eine Pfändung des Guthabens auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als das Guthaben dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht.

(2) Das Vollstreckungsgericht hebt die Pfändung des Guthabens für den Teil vorab auf, dessen der Schuldner bis zum nächsten Zahlungstermin dringend bedarf, um seinen notwendigen Unterhalt zu bestreiten und seine laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten zu erfüllen oder die dem Gläubiger gleichstehenden Unterhaltsberechtigten gleichmäßig zu befriedigen. Der vorab freigegebene Teil des Guthabens darf den Betrag nicht übersteigen, der dem Schuldner voraussichtlich nach Absatz 1 zu belassen ist. Der Schuldner hat glaubhaft zu machen, dass wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b oder § 851c bezeichneten Art auf das Konto überwiesen worden sind und dass die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen. Die Anhörung des Gläubigers unterbleibt, wenn der damit verbundene Aufschub dem Schuldner nicht zuzumuten ist.

(3) Im Übrigen ist das Vollstreckungsgericht befugt, die in § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.
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- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

vesna80

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hallo danke für die antwort
aber ich komme ja trozdem nicht an mein geld dran
ich habe ein minus auf dem konto vom ca 1200 euro lohn kommt von 651,08 und ins minus darf ich nur 1000
ich brauche dieses geld meine vermieterin war schon hier
ich war bei gericht um die freigabe des geldes zu stellen und dort bekam ich ja auch ien brief mit wo es drinne steht es war nur kein beschluß und dden selben nur mit stempel usw schickt er auch dem gläubiger und d er bank! und jetzt diese woche sagte er spätesten dienstag würde ich mein geld in der bank erhalten
und nun ist alles nichtig weil ich nen beschluß vom gericht bekomme das ich nichts ausgezahlt bekomme
wie soll ich den leben miete zahlen
meine vermietrin macht das nicht mehr lamge mit das ich sie ständig vertröste!
ich habe doch nur 651,08 euro die müßten doch sehen das ich das geld brauche um zu leben und nicht das sie mir alles sperren!
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