Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: oldsusy am 22. Juni 2008, 19:21:06
-
Hallo und guten Abend,
ich hoffe, dass es hier Jemanden gibt, der mir helfen kann...
Aufgrund einer Kontopfändung ( mein Mann ist Schuldner in diesem Beschluss ) wurde das Girokonto gesperrt. Leider war es ein Gemeinschaftskonto, auf welches auch mein Gehalt überwiesen wurde.
Das Amtsgericht teilte uns, erstmal mündlich, mit, dass alles über 2.600 € gepfändet würde.....wir haben 3 unterhaltsberechtigte Kinder!
Ist es rechtmäßig, unserer Beider Einkommen zusammenzuveranlagen und dann nach der Pfändungstabelle zu berechnen? Auch wurde das Kindergeld, das m.E. unpfändbar ist, mit in den " Einkommenstopf " geworfen.
Ich war von der Pfändung nicht betroffen, und trotzdem kann ich über mein Gehalt bis zur endgültigen Klärung nicht verfügen!
Mittlerweile sind wir fast froh, wenn das Insolvenzverfahren bald eröffnet wird, damit mal wieder etwas Ruhe einkehrt!
Liebe Grüsse,
oldsusy
-
nein ist es nicht.
Aber es ist abhängig davon, wann das Geld auf dem Konto einging.
(z.B. können Sozialleidstungen innerhalb von 7 Tagen abgehoben werden, danach wird es zum ganz normalen Kontoguthaben)
Auch ist das Geld auf dem Konto ja im eigentlichen Sinne kein Einkommen mehr, sondern Kontoguthaben.
Das Gericht hat ihnen also soviel freizugeben, wie anteilig bis zum Ende des Monats noch verbleiben würde.
Sie sollten sich dringend um eine Klarstellung bemühen.
Insbesondere, dass das Kindergeld und ihr Einkommen komplett freizugeben sind.
Und dann schnellstens für getrennte Konten sorgen.
-
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mit dem Rechtspfleger des Amtsgerichtes war nicht zu reden......das Kindergeld dürfte mit in den Topf, da die Kinder ja schließlich in den 3 Unterhaltsberechtigten berücksichtigt würden!
Das Gehalt meines Mannes steht mittlerweile unter Pfändungsschutz......aber mein Gehalt und die KV-Leistungen der priv. Versicherung bleiben bis auf Weiteres gesperrt.
Uns bleibt für diesen Monat ein Betrag von 1678 €.......mit 5 Personen .....inkl. Kindergeld!
Ich werde jetzt den endgültigen, schriftlichen, Beschluss abwarten. Sollte er diegleiche Berechnungsgrundlage beinhalten, werde ich mich gemäß Rechtsbehelf dagegen wehren!
Nochmals danke und einen schönen Abend,
oldsusy