Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: schade am 24. Februar 2009, 09:48:27
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Hallo ich bin noch Selbständig, nun hat die IKK einen Antrag auf Inso gestellt.Heute habe ich Post vom Gericht bekommen wo cih alles auflisten soll.
Meine Fragen:
1.) WIE KOMME ICH HEIR WIEDER RAUS; WENN ICH DEN bEITRAG BEZAHLE IST DANN DER fALL ERLEDIGTß
2.) Was geschieht nun mit der Firma bin ich nun in der Inso oder wird heirrüber erst entschieden?
tja dies ist nun leider nicht mein Fachgebiet und hoffe das ich heir etwas Rat bekomme.
MFG
schade
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Wenn Sie die ausstehenden Beiträge bezahlen, fällt unter Umständen der Insolvenzantragsgrund weg und der Fall wäre damit erledigt. Sie haben aber nicht viel Zeit.
Oder Sie reichen binnen 14 Tagen einen Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung. Nur so bekommen Sie auch die Restschuldbefreiung erteilt.
Wieviele Mitarbeiter haben Sie? Glauben Sie, dass Ihre "Firma" profitabel arbeitet? Wie schätzen Sie die zukünftige Umsatzentwicklung ein?
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Bis zum ende des monats ist der nur noch beschäftigt dann gehe ich auf 400er jobs .
Tja ich habe mehr Probs das meine eignen Rechnungen beglichen werden würde dies so sein hätte ich ide Probleme nicht.
Wie ist es gemeint mit schnell Zahlen? bis zu den Termin der darlegung ?
mfg
Schade
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Mit schnell ist normalerweise gemeint: Sofort.
Oder Sie einigen sich mit der IKK auf Ratenzahlung gegen sofortige Antragsrücknahme.
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Hallo Danke erst einmal für die Infos
Kann die IKK denn die snoch da ich ja schon einen Termin vom Gericht bekommen habe.?
mfg
schade
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Klar kann sie, es gibt ja noch längst kein eröffnetes Verfahren.
Zahlen Sie die gesamte Forderung, muss sie sogar den Antrag zurücknehmen, s.o.
Ob sie im Fall der Ratenzahlung dagegen will, ist wieder eine ganz andere Frage.
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Hallo ihr Helferlein :wink:
Ich hatte ja eine Ratenzahlung schon vereinbart und auch die Rate Pünktlich bezahlt.
Nur wohlten die es auch Schriftlich haben, das hatte ich auch gemacht.
Weiß allerdings nicht warum es nicht angekommen ist.
Habe nun Telefonisch nochmals denn Kontakt gesucht, warte jetzt die Antwort ab (die Zeit kann ganz schön lang werden wenn man wartet).
Sollten die nun den Antrag zurücknhmen, wie muss ich mich in diesem Fall dann weiter verhalten?
Muss ich zu den Termin tritzdem erscheinen ?
Kenne mich mit der Regelinsovenz nun rein garnicht aus, bin aber Lernfähig um zu verstehen.
MFG
schade
+Nachtrag+
Habe gerade nochmals mit der IKK Gesprochen, die werden denn ANtrag nicht zurückziehen.
Nun meine weiteren Fragen:
1.) Ich habe am 6-3-09 denn Termin beim Gericht, wenn ich nun am 05.03.09 denn ganzen Betrag Zahle Langt es dann die Quittung Vorzulegen oder muss ich die ganzen Seiten auch noch ausfüllen?
2.)Ich würde am 27.02.08 einen Teilbetrag Zahlen und den Rest am 05.03.09, wie würde sich da das Gericht verhalten .
Es geht mir hier in erster Linie nur um die Umgehung der Regelinsovenz da ich ja bereit bin die Zahlung zu Leisten.
Leider ist es mir nicht möglich vor den genannten Terminen zu Zahlen.
3.) Kann ich den Termin beim Gericht um 7 Tage verschieben, denn dann wäre ja der Betrag schon Bezahlt und bei der IKK Verbucht und der Antrag könnte zurückgezogen werden?
Danke für die Hilfe und Infos von euch.
*schöner wäre ich könnte gleich meine aussenstände dort zur verechnung einziehen lasse, aber ich weiss das es ja nicht geht*
mfg
schade
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Teilen Sie dem Rechtspfleger mit, dass Sie die Forderungen bis zum 05.03. zahlen werden.
Somit der Antragsgrund entfallen ist.
I.d.R. dürfte damit die Frist zum Eigenantrag hinfällig sein, sofern Sie auch am 05.03. alle Forderungen gezahlt haben (die Antragskosten nicht vergessen).
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Hallo Paps
Wie bekomme ich die Kosten für den Antrag raus?
mfg
schade
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Das können Sie doch beim Anruf mit abklären.
ich schätze um 200,-
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Hallo
Die ksoten werden mir hinterher mitgeteilt.
Wie kann ich nun den Termin Verschieben um an dem Tag nicht zu erscheinen ( Legale wege gesucht)
Eine Verschiebung bis zum 30.03. langt oder anders gesagt 24Tage.
In der Zeit ahbe ich die Rückstände komplett ausgeglichen , und die Betträge sind auch verbucht so das der Antrag zurückgenommen werden MUSS.
Danke nochmals für die Antworten
Warum mir der Termin so wichtig ist als Info Ich würde vom 03.03. bis 18.03. in Schweden arbeiten ist schon alles unter dach Und fach. die Rückreise kosten und der verlust des arbeitstages sind nicht wieder einholbar.
mfg
schade
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Wenn die Zahlungen sicher sind.
Rufen Sie beim Gericht an und erklären, wie sie gedenken zu zahlen.
Sie müssen ja keinen Eigenantrag stellen.
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Hallo Paps
Schriftlich und dannn per Fax senden ? vieleicht besser als Telefon ?
Kann ich dadurch den Termin Verzögern?
Danke
mfg
schade