Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: nas701 am 13. August 2012, 16:06:56

Titel: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: nas701 am 13. August 2012, 16:06:56
Hi ich bin schon ungefähr ein Jahr im Krise.

 

So, so sieht es aus bei mir. Heute war ich bei Schuldnerberatung. Mir würde empfohlen meine Konto auf Pfandschutz zu stellen, und die Einzugsermächtigungen auf die Kreditkarten zu widerrufen. Und dann Privat-Insolvenz zu machen. Ich habe Anschein nicht so enorm viel grosse Schulden aber kann die monatlichen Raten nicht leisten mit das Geld dass ich bekomme von ALG II. Eigentlich finde ich dass ganze PI Verfahren sehr unangenehm und erschreckend. Aber durch die Krankheit, hab ich wenig Hoffnung irgendwann ein eine höhere Einkommen zu erzielen. Auch wenn ich irgendwann Gesund werde, habe ich immer noch das Problem dass ich eben Künstlerin bin und dadurch wenige Möglichkeiten, und höchst warscheinlich kein festes Einkommen hab. :sad:

Meine Fragen sind folgend:


Über ihre Antworten bin ich sehr Dankbar. Und bitte entschuldige meine schlechten Grammatik. Es ist nicht meine Muttersprache.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: elga am 09. November 2012, 12:44:40
also die lastschriften kannst du bei deiner bank widerrufen.
die gemeinnützigen schuldenberater sind so ausgelastet, da dauert es wirklich so lange. ich habe mir dann eine anwaltskanzlei gesucht, die auf inso spezialisiert sind. die musste ich zwar bezahlen, aber es waren 100 € im monat insgesamt 600€. die konnte ich gerade noch so abzwacken. dafür haben die mir aber auch alles abgenommen und ich hatte keinen stress bis zur inso.
verhindern wirst du die inso nur können, wenn du irgendwo zu geld kommst, aber so what, im moment sind ganze staaten pleite, also mach dir da nicht so den kopf drum.
mit den instrumenten könnte ein problem werden, wenn sie einen hohen wert haben und sie auf deinen namen laufen. ich kann mir aber nicht vorstellen, dass wenn die instrumente ganz normale sind, der th da irgend ein interesse dran hat.
ich wollte an anfang die inso auch um jeden preis verhindern, aber ging nicht und ich muss dir sagen, seitdem die läuft, kann ich wieder schlafen und es geht mir wirklich besser. auch ich hatte mit depressionen zu kämpen, war in behandlung und lange krankgeschrieben und für meine seele war der gang in die inso wirklich heilsam. ich habe im moment auch nicht mit irgendwelchen repressalien zu tun und hoffe, es bleibt auch so.
gruß elga
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: nas701 am 09. November 2012, 13:31:47
Danke Elga für Ihre Antwort.

Ich habe jetzt eine Betreuerin und sie hat mich überzeugt dass ich eine Insolvenz machen soll. Eigentlich habe ich keine andere wahl momentan. Der P-Konto ist schon eingerichtet. Ich habe eine Sperrung machen müssen auf mein Handy, weil eine von die Kreditkarten mich immer anruft. Es ist viel für die Nerven zu ertragen. Aber ich bin schon durch so viel durchgegangen. Man gewöhnt sich an so viele Probleme vielleicht.

Der Schuldnerberater sagt er wird dass in 2-3 monate machen. Danke nochmals.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: elga am 09. November 2012, 13:42:35
kopf hoch, wenn die inso erst mal läuft, lebt es sich wirklich befreiter.

gruß
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: Insokalle am 10. November 2012, 12:15:51
Die 10000 $, ist das ein amerikanischer Gläubiger mit Forderung nach amerikanischem Recht?
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: nas701 am 10. November 2012, 12:26:47
Ja genau. Mein Schuldnerberater sagt er könnte Sie bei der Insolvenz aufnehmen, aber dass nicht so viel wirkung hätte. Haben Sie da mehr information?
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: Insokalle am 10. November 2012, 17:25:58
Ich nehme an, dass es eine Verbraucherinsolvenz ist. Dann müssen alle Gläubiger in die entsprechenden Vordrucke eingetragen werden.
Nur wird den amerikanischen Gläubiger die deutsche RSB nicht sonderlich interessieren, da sie dort keine Anwendung findet. Die Forderung werden Sie daher wohl so nicht loswerden.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: nas701 am 11. November 2012, 20:35:58
Ja, dass kann ich verstehen. Was dann bedeuten wurde, dass ich in die USA auch insolvenz beantragen müssten.

Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: Der_Alte am 11. November 2012, 22:31:50
In Deutschland können Sie sich gegen eine Vollstreckung auch der amerikanischen Schulden nach der RSB wehren; nur in USA werden Sie damit kein Glück haben. Wenn Sie also zukünftig die USA meiden, brauchen Sie auch kein weiteres Insolvenzverfahren. Wobei ich gar nicht weiß, ob man das dort überhaupt kann.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: nas701 am 11. November 2012, 22:42:58
Achso... d.h. wenn ich gar nicht wieder in die USA leben möchte, dann ist es egal? Ich kann Sie ignorieren?
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: Insokalle am 12. November 2012, 10:25:30
Nein, ich wüsste nicht wie man einer Forderung bzw. einem Titel nach amerikanischen Recht eine deutsche RSB entgegenhalten können soll.
Ich bin bisher in der Tat davon ausgegangen, man bräuchte dafür die RSB des Erststaates.
Das ist aber eine komplizierte Materie. Richtig gescheites habe ich dazu nicht gefunden. Bei Bedarf muss evtl. einer gefragt werden, der damit zu tun hat.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: paps am 12. November 2012, 19:46:11
Achso... d.h. wenn ich gar nicht wieder in die USA leben möchte, dann ist es egal? Ich kann Sie ignorieren?
Wobei sich die Frage stellt, was wäre wenn §§ 722 ff ZPO zur Anwendung kommen ?

Eventuell sollte man sich näher mit Folgendem befassen, welches wir vor langer Zeit  schon einmal hatten :(sinngemäß wurde damals so geantwortet <-> ThoFa ? )
Chapter 13 – Verbrauchersanierung:
Funktioniert grundsätzlich wie ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, geht  m.E. über 36 Monate und endet mit dem Schuldenerlass.
Allerdings gibt es je nach Bundesstaat unterschiedlichste Auslegungen zu dem was pfändbar ist. Grundsätzlich aber nahe der Kahlpfändung.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: Der_Alte am 12. November 2012, 21:37:46
Warum sllte ein ausländischer Gläubiger, der hier im IV-Antrag aufgeführt wurde, nach erteilter RSB noch sein Recht durchsetzen können? Die nach 300 InsO ersteilte RSB wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, egal ob sie angemeldet haben oder nicht. Das Insolvenzrecht unterscheidet nicht die Herkunft der Forderung, sondern stellt alle Forderungen von Insolvenzgläubigern gleich. Wenn also der amerikanische Gläubiger Insolvenzgläubiger ist, warum soll ich ihm bei einem Vollstreckungsversuch in D nicht die RSB entgegen halten können.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: paps am 13. November 2012, 13:28:59
Gegenfrage.
Wo steht, dass es weltweit alle Gläubiger betrifft?

Die RSB gilt m.E. nur in D (Hoheitsrecht).
Mit EU-Beschluß erfolgte die gegenseitige Anerkennung und wurde so verankert.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: Insokalle am 13. November 2012, 19:02:43
Das ist ja das Dilemma. Sobald ein Auslandsbezug hinzu kommt, verlässt man oft das gewohnte Feld und muss sich dann damit auseinandersetzen, ob und wie die Sache nach internationalem Recht zu beurteilen ist.
§ 722 ZPO und Konsorten habe ich inzwischen rauf und runter gelesen. Ich finde hier und da leider nicht mehr als Bröckchen. Bis jetzt würde ich Ausschlusswirkungen bei der Vollstreckungsgegenklage nicht per se ausschließen wollen.

Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: Der_Alte am 13. November 2012, 19:10:52
Gegenfrage.
Wo steht, dass es weltweit alle Gläubiger betrifft?

Die RSB gilt m.E. nur in D (Hoheitsrecht).
Mit EU-Beschluß erfolgte die gegenseitige Anerkennung und wurde so verankert.

Ja, genauso habe ich es behauptet. In D dürfte man sich gegen einen amerikanischen Vollstreckungsversuch mit der erteilten RSB wehren können. Das in Amerika weiter vollstreckt werden könnte, habe ich nicht nur nicht bezweifelt, sondern mit der Aussage, der TE solle besser nicht mehr nach Amerika fahren, als wahrscheinlich hingestellt.
Der amerikanische Gläubiger kann in D nur nach deutschem Recht vollstrecken. In D ist dem Schuldner aber die RSB erteilt worden, so dass deutsches Vollstreckungsrecht mit deutschem Insolvenzrecht zusammentrifft. Und damit halte ich die Sache für relativ eindeutig.
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: nas701 am 13. November 2012, 19:13:26
Vielen vielen dank alle füre Ihre Überlegungen. Leider kann ich nicht sehr viel davon verstehen. Ich kann aber morgen meine Betreuerin zeigen, oder sogar vielleicht einiges davon ausdrücken und mein Schuldnerberater weitergeben.  :gruebel:
Titel: Re: Krankheit, Schulden, Krise
Beitrag von: kolu2013 am 03. April 2013, 19:01:04
siehe zu dass Du aus der Betreuung wieder raus kommst oder willst entmündigt bleiben? Dann gehe doch in die PI, was bleibt Dir. Kannst doch auch ohne Betreuer. Alles einem Schuldnerberater auf den Tisch, bei mir ging es schnell in Berlin- 6 Monate.