Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: kmetsch am 30. Oktober 2007, 04:06:17

Titel: kurz vor der inso
Beitrag von: kmetsch am 30. Oktober 2007, 04:06:17
Moin,

ich hätte enie Frage bezüglich des Pfändbaren betrages.

wenn ich in der Privatinsolvenz bin, gilt dann auch der Pfändbare Betrag den man in den Tabellen nach lesen kann ?

Ich bin Verheiratet und habe 2 Kinder

allein verdiener

im schnitt 1600 euro netto Pfändbar "0"
mit überstunden 1900 netto Pfändbar "0"
Urlaubsgeld gibt es bei uns 800 euro Brutto
ebenso Weihnachtsgeld


Wenn ich nun das ganze richtig verstanden habe und keine Überstunden in den Monaten mache in denen ich eine Sonderzahlung wie Urlaub- Weihnachten usw, bekommen, kann man mir so gut wie nichts Pfänden !? Da wieder die obrige Frage , wird die Pfändungstabelle auch bei einem Privatinso-verfahren angewandt?

gruß Kmetsch
Titel: Re: kurz vor der inso
Beitrag von: Feuerwald am 30. Oktober 2007, 11:34:52
"wird die Pfändungstabelle auch bei einem Privatinso-verfahren angewandt?"

Ja natürlich kommt die Pfändungstabelle zur Anwendung, § 36 Abs. 1 InsO.
Mehrarbeit ist zu 50 % vom brutto unpfändbar, § 850a ZPo
Weihnachtsgeld ist 50 % bis max. 500 Euro unpfändbar , dito
Urlaubsgeld ist 100% unpfändbar, soweit im üblichen Rahmen, dito

Solang der Ehepartner und/oder die 2 Kinder keine eigenen Einküfte haben,
wäre in diesem Beispiel gem. Tabelle Spalte mit der Nr. 3 erst ab 1.769,99 Euro etwas pfändbar
Kindergeld bleibt außen vor.

Gruss und schöne InsO
Feuerwald


Titel: Re: kurz vor der inso
Beitrag von: kmetsch am 30. Oktober 2007, 15:45:05
hi,
vielen dank für die antwort,
werde nächste woche zur schuldenberatung gehen und das ganze verfahren mal ins rollen bringen.

gruß kmetsch