Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: andreas113 am 27. Oktober 2009, 12:41:10
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Hallo Zusammen,
ICh komme zu diesem Thema wie die Jungfrau zum Kinde und möchte nur einer Bekannten helfen und vermeiden, dass Sie sich eventuell straffbar macht.
Folgende Situation:
Die Mutter der bekannten wird eventuell in 3 Jahren in die Privatinsolvenz gehen, Vermögen ist nicht viel vorhanden abgesehen von einer Lebensversicherung die 2017 fällig werden würde.
Um diese nicht zu verlieren möchte die Mutter mit der Tochter ein Dokument verfassen, in welchem hinterlegt wird, dass die Mutter bei der Tochter Schulden hat und diese mit der Lebensversicherung in 2017 beglichen werden. Eine Überschreibung steht auch im Raum, aber ist sowas überhaupt möglich?
Nun die Frage ist das Rechtens? Funktioniert das so? Oder wird die Lebensversicherung als Vermögen Prozentual unter allen vorhandenen Schuldnern aufgeteilt? Egal welche Vereinbarungen getroffen wurden?
Vielen Dank!
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Grundsätzlich bieten sich 2 Varianten an.
1.) unwiederrufliches Bezugsrecht zu Gunsten der Tochter mit gleichzeitiger Abtretung im
Erlebensfall. Diese Abtretung sollte aber genau geprüft und, möglichst mit Vordruck aus dem
Netz oder Formularvorlage einer Bank, formuliert werden.
2.) Wechsel des Versicherungsnehmers (unter Vorbehalt)
Aber wird dieses Konstrukt unter Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gestrickt, kann es 10 Jahre angefochten werden.
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Die ist doch nicht schon etwa vor längerer Zeit übertragen worden. :wink: