Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: dobberstein am 08. August 2007, 09:36:10
-
Stimmt es, daß ich Abtretungen und Verpfändungen der Arbeitsvergütung im Arbeitsvertrag ausschließen kann ???
Hilft mir dies weiter ? Danke
-
Ja, das kann man, das ist soger oft der Fall.
Eine gerichtlichen oder behördlich veranlasset Lohn-/GehaltsPfändung (Pfändungs/Überweisungsbechluss) kann jedoch nicht wirksam ausgeschlossen werden.
Zwischen Lohnpfändung und Lohnabtretung muss daher immer unterschieden werden.
Gruss
Feuerwald