Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Mondschein am 16. Mai 2012, 18:01:41
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Kann ein neuer Wohnwagen, (winterfest mit Wintervorzelt) Wert etwa 15000 bis höchstens 20000 Euro, wenn er als einziger Wohnsitz dient, trotz §811 gepfändet werden? (wenn man §811 a liest?)
Gleiche Frage zum Mobilheim.
Oder ist das unwahrscheinlich?
( Schuldsumme aus Hauskredit werden etwa 195 000 Euro sein.)
Wohnwagen soll erst gekauft werden- umgezogen werden- dann erst entstehen die Schulden aus dem Hauskredit.
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Dazu hatte ich mich im anderen Tread bereits geäußert.
Sind beide Gegenstände ihr Eigentum, könnte unter Verweis auf den Bezug einer Sozialwohnung durchaus gepfändet werden.