Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Mondschein am 16. Mai 2012, 18:01:41

Titel: Pfändbare Sachen-hier Wohnwagen
Beitrag von: Mondschein am 16. Mai 2012, 18:01:41
Kann ein neuer Wohnwagen, (winterfest mit Wintervorzelt) Wert etwa 15000 bis höchstens 20000 Euro, wenn er als einziger Wohnsitz dient, trotz §811 gepfändet werden? (wenn man §811 a liest?)
Gleiche Frage zum Mobilheim.

Oder ist das unwahrscheinlich?
( Schuldsumme aus Hauskredit werden etwa 195 000 Euro sein.)
Wohnwagen soll erst gekauft werden- umgezogen werden- dann erst entstehen die Schulden aus dem Hauskredit.
Titel: Re: Pfändbare Sachen-hier Wohnwagen
Beitrag von: paps am 19. Mai 2012, 14:49:13
Dazu hatte ich mich im anderen Tread bereits geäußert.

Sind beide Gegenstände ihr Eigentum, könnte unter Verweis auf den Bezug einer Sozialwohnung durchaus gepfändet werden.