Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Lissi am 20. April 2012, 16:18:39
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Für mich ein kleiner Knobelfall:
Ein Unfallschaden wurde von der Vertragswerkstatt reguliert,der Fahrzeughalter ist vorsteuerabzugsberechtigt und zahlt normalerweise die Mehrwertsteuer aus dem Schadensfsll an die Werkstatt um sie später vom Finanzamt wieder erstattet zu bekommen.
Nun geht er in die Inso, möchte eine Reparatur am Fahrzeug vornehmen lassen (die nichts mit dem regulierten Schaden zu tun hat- einfach neuer Schaden) und geht in die gleiche Werkstatt.
Nun erfährt er von der Werkstatt, dass sie (inzwischen über die Inso informiert) ein "Pfandrecht" auf das Auto hat und es erst hergibt, wenn die Mehrwersteuer aus dem alten Schaden beglichen wurde.
Ist das so möglich?
Die Werkstatt ist doch als Gläubiger angemeldet worden und wird nun über die Inso als Gläubiger verwaltet, nicht mehr vom Schuldner direkt und schon gar nicht über das Festhalten des Fahrzeugs.
Was hat das mit dem Pfandrecht auf sich? Gibt es das ( so wiezB Eigentumsvorbehalt) unter Umständen "automatisch" innerhalb eines Vertrages?
:?
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BGB §647 :cool: ? Dann muss ich nun nichtmehr knobeln.
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Na denn. Und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?
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Wer Wert auf ein gutes Verhältnis zu speziell dieser Werkstatt legt und/oder wer das Fahrzeug flott wiederhaben möchte sollte wohl zusehen dass die Jungs keinen Grund auf Groll haben .
Wem der Groll egal ist, der kann ja von vorneherein bei der aktuellen Reparatur eine andere Werkstatt suchen, nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert,..." . :Haha: