Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: KayP am 15. April 2009, 12:21:48
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Sorry übrigens, hab in meinem ersten Thread versäumt, "Hallo" als neues Mitglied zu sagen.... Das möchte ich hiermit nachholen! Hallo! :-)
Ich möchte aber gerne noch eine weitere Frage anfügen:
für den Fall der Regelinsolvenz (arbeite selbständig als Redakteurin), wie berechnet sich meine Pfändungsfreigrenze?
Da mein monatliches Einkommen kaum vorhersehbar ist, würde man - soweit das meine Recherchen ergeben haben - wohl das Gehalt bei einer vergleichbaren Festanstellung
zugrunde legen. Wie aber wird das berechnet? Und was, wenn das weit über dem liegt, was ich dann tatsächlich monatlich verdiene und ich dann quasi gerade mal für den Pfändungsbetrag arbeite?
Eine Festanstellung in meiner Branche zu bekommen, ist übrigens momentan kaum möglich. Die Branche stellt eher auf freie Mitarbeiter um als dass fest eingestellt
wird.....
Vielen Dank und Gruß,
Kay
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Vom Grunde haben Sie die Problematik richtig erkannt.
Da aber bei dieser Fiktion der Festanstellung auch Spielraum bleibt, wäre eine Einigung mit allen Gläubigern, die an der Verteilung teilnehmen(zur Tabelle gemeldet haben) auf einen Betrag "X" denkbar.
Bis zur Freigabe des Gewerbes wäre es Verhandlunssache mit dem Insolvenzgericht.
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Welches ist Ihr Themengebiet als Redakteurin?
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