Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: bonsai am 08. Februar 2009, 10:27:42
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Hallo
da ich die EV leisten muss steht wohl neben der Lohnpfändung auch eine für das Konto an. Kann man jetzt schon das Konto vor Pfändung bzw nur bis zum pfändbaren Betrag schützen??
geht das und wie geht das?
danke
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Vorabschutz ist nicht möglich.
Sie können aber unmittelbar nach Abgabe der EV ein neues Konto eröffnen (sofern die Schufa das noch hergibt).
Je nach Art des Geldeingangs, können Sie über Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen verfügen oder müssen diese im Zeitraum der Auszahlsperre (14 Tage) durch das Gericht freigeben lassen.
Wurde der Lohn / das Gehalt bereits gepfändet, geht das meist problemlos.