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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Selbständigkeit - Insolvenz oder Teilzeitstelle  (Gelesen 4052 mal)

RottenCircus

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Selbständigkeit - Insolvenz oder Teilzeitstelle
« am: 29. Dezember 2011, 15:04:55 »

Hallo, ich habe mal ein Frage zur PrivatInso bei Selbständigen.

Situation ist folgende:
Ein Bekannter von mir (48 Jahre), alleinstehend, keine Kinder, Wohnung mietfrei im Haus der Eltern, ist seit etwas über 2 Jahren selbständig tätig. Er verdient nicht wirklich gut, ca. 800-900€/Monat käme aber – müsste er nicht diverse Gläubiger bedienen (monatliche Raten insgesamt um die 400-500€) - noch irgendwie über die Runden.

Nun ist er langsam am Punkt angekommen, dass er nicht mehr weiß, wie es weitergehen soll... Gläubiger gibt es nur (noch) drei, Angestellte hat er nie beschäftigt, Schulden belaufen sich, soweit ich das beim Sichten seiner Verbindlichkeiten mit ihm zusammen erkennen konnte, auf ca. 15.000€. Eher weniger. PrivatInso sollte also möglich sein.


Ich sehe derzeit 2 Möglichkeiten:


1) Ich habe ihm  nahegelegt, eine Teilzeitstelle anzunehmen, um wenigstens aus der teuren PKV zu kommen. Den Lohn könnte er zur Weiterzahlung seiner Raten nutzen und es bliebe immer noch was übrig. Nach ca. 2 ½ Jahren wären die Schulden abbezahlt.
Die Selbständigkeit könnte man ein wenig runterfahren und nur noch neben der Stelle ausüben, was dabei reinkommt, ist ja seins. Zeichnet sich dort plötzlich eine deutliche Verbesserung der Auftragslage ab, könnte er die Teilzeitstelle nach frühestens 12 Monaten (die braucht es für den endgültigen Wechsel von der PKV zur GKV) immer noch kündigen, sich bei der GKV freiwillig versichern, was angesichts des Einkommens eher billiger wäre als in der PKV zu verbleiben, und die Selbständigkeit wieder hauptberuflich ausüben.

Allerdings wehrt er sich mit Händen und Füßen gegen die Option, wieder ins Angestelltenverhältnis zu wechseln.

Vorteile, die ich sehe:
- PKV-Problem gelöst
- Kein InsoVerfahren nötig
- Schufa spätestens in 5,5 Jahren wieder sauber

Nachteile:
- Gläubiger haben nach wie vor die Möglichkeit, fällige Beträge zu vollstrecken



2) Ginge er nun in die PrivatInsolvenz, wäre er ja nach §295II InsO verpflichtet, dem Treuhänder das zu bezahlen, was bei einer  fiktiven Vollzeitbeschäftigung pfändbar wäre. Hab mal im Internet Gehaltsvergleiche angeschaut, realistisch wären in seinem Beruf monatlich brutto 1900€, also netto ca. 1300€. Nach Pfändungstabelle hätte er dann ca.190€/Monat an den Treuhänder zu zahlen, was ja schonmal eine deutliche Erleichterung gegenüber der jetzigen Situation wäre.

Muss er nun, um in die PI zu gehen, sein Gewerbe erstmal abmelden und dann wieder vom Treuhänder freigeben lassen oder kann es angemeldet bleiben? Kann sich der Treuhänder da mit der Freigabe der Selbständigkeit eigentlich quer stellen und zur Aufnahme einer Vollzeitstelle (einer zumutbaren Arbeit) sozusagen zwingen? Oder ist das egal, solange mein Bekannter brav und pünktlich die 190€/Monat bezahlt?

Größtes Problem, das ich hierbei sehe: die PKV wäre weiterhin selbst zu bezahlen und die Chancen, da in seinem Alter jemals wieder rauszukommen, gleich Null. Weiters die Gefahr, sich ob der horrenden Beiträge  mit zunehmendem Alter direkt nach Ende der WVP wieder neu zu verschulden recht hoch.


Vorteile, die ich hier sähe:
- geringere monatliche Rate
- Gläubiger können zwischenzeitlich nicht mehr vollstrecken

Nachteile
- PKV-Mitgliedschaft bleibt bestehen und führt später evtl zu neuen Schulden
- InsoVerfahren ist zu zahlen
- Schufa erst nach WVP wieder sauber (okayx, zeitlich kein eklatanter Unterschied)

Kann mir jemand diese Gedankengänge so bestätigen oder mache ich irgendwo einen grundlegenden Denkfehler?
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Der_Alte

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Re: Selbständigkeit - Insolvenz oder Teilzeitstelle
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2011, 15:38:38 »

Da er aktuell selbständig ist könnte er sofort in Regelinsolvnz gehen. Privatinsolvenz geht nur, wenn die Selbständigkeit aufgegeben wurde. Einen Unterschied, außer das es eine Menge Zeit und den AEV spart, gibt es nicht.
Solange das Insolvenzverfahren läuft muss er auch keine Obliegenheiten nach § 295 InsO erfüllen, erst ab Aufhebung des Verfahrens und Ankündigung der RSB wäre er dazu verpflichtet.
Das schafft zunächst einmal Luft.

Ich halte die Insolvenz aber für die zweitbeste Möglichkeit. Bei Gewinnen, die monatlich ein Einkommen von ca 900 € ermöglichen sollte es möglich sein, die Schulden anders in den Griff zu bekommen. Ich würde erst einmal prüfen ob es realistische Möglichkeiten gibt den Geschäftsbetrieb so zu gestalten, dass der Gewinn erhöht wird und sich die Situation damit entschärft. Selbst 200 € monatlich mehr wären ja schon eine echte Erleichterung. Und vielleicht kann man mit den Gläubigern ein Moratorium vereinbaren, dass die Rückzahlung der Verbindlichkeiten angepasst wird.

Erst wenn das alles fehlschlägt würde ich über die Insolenz nachdenken.
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RottenCircus

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Re: Selbständigkeit - Insolvenz oder Teilzeitstelle
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2011, 16:27:45 »

Danke für die rasche Antwort, ist ja toll, dass hier auch zwischen den Jahren jemand aktiv ist!

Verstehe ich das nun richtig, dass bei der Regelinsolvenz das Gewerbe ohne besondere Genehmigung des Insoverwalters weitergeführt werden kann, bei der PrivatInso dieses aber zunächst abgemeldet werden und dann wieder vo TH freigegeben werden müsste? Dann wäre ja in der Tat die Regelinso in diesem Falle einfacher, zumal er dann weiterhin die Einkünfte aus dem Gewerbe hätte und nciht erstmal ohe alles da stünde und ALG2 beantragen müsste...

Nur nochmal zum Verständnis, meine Kenntnisse zum Thema Insolvenz sind eher oberflächlich und gerade erst angelesen: wann genau sind nun die Obliegenheiten des 295 relevant? erst in der WVP? und die beginnt nach Aufhebung des Inso-Verfahrens?

Gewinnerhöhung ist in der Branche im Moment schwierig, Dienstleister im Gesundheitsbereich, da herrscht nach diversen Reformen derzeit ziemlich Ebbe.
Wie gesagt käme er mit den 800-900€ für sich allein zum Leben irgendwie hin, große Ansprüche stellt er momentan gar nicht... nur wenn davon wegen Ratenzahlung (und auch nicht ganz unerheblicher PKV Beiträge) kaum was übrig bleibt, wirds halt wirklich ganz schön eng.

Mit zwei der drei Gläubiger hat er schon verhandelt, zahlt nun beiden je 150€/Monat, auf weniger lassen sie sich aber defintiv nicht ein. der dritte Gläubiger macht derzeit am meisten Probleme und will eigentlich mind. 500€/Monat sehen. Maximum des Möglichen wären die 200€, die er ihm mehrfach angeboten hat, darauf geht der GL aber nicht ein und droht vehement mit gerichtlichem Mahnverfahren, Vollstreckung und Eidesstattlicher Versicherung. Unter den Umständen wird wohl auch ein Moratorium kaum mehr drin sein, fürchte ich.
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Der_Alte

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Re: Selbständigkeit - Insolvenz oder Teilzeitstelle
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2011, 19:30:12 »

Nicht ganz.

Privatinsolvenz geht nur, wenn das Gewerbe vor dem Insolvenzantrag aufgegeben wird.
Dürfte hier wohl eher nicht in Frage kommen, da dann überhaupt kein Einkommen mehr fließt.

Deshalb würde es eine Regelinso werden. Der IV müsste dann das Gewerbe freigeben.
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Maurice Garin

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Re: Selbständigkeit - Insolvenz oder Teilzeitstelle
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2011, 23:25:41 »

Nur nochmal zum Verständnis, meine Kenntnisse zum Thema Insolvenz sind eher oberflächlich und gerade erst angelesen: wann genau sind nun die Obliegenheiten des 295 relevant? erst in der WVP? und die beginnt nach Aufhebung des Inso-Verfahrens?

Das ist grundsätzlich richtig. Im laufenden Verfahren hat der Schuldner keine Erwerbsobliegenheit, warum auch immer.

Beantragt der Schuldner aber Kostenstundung, dann gilt die Erwerbsobliegenheit aber quasi durch die Hintertür, weil ansonsten gem. § 4c Nr. 4 InsO die Stundung aufgehoben werden kann.

Bei einem selbständigen Schuldner sieht es nochmal anders aus. Gibt der IV die selbständige Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO frei, dann muß der Schuldner bereits im lfd. Verfahren Beträge gem. § 295 Abs. 2 Inso an die Masse abführen. Das ist streng genommen aber keine Obliegenheit wie in der WVP (da kann der Schuldner ja selber bestimmen, ob er den Obliegenheiten nachkommt, oder die Versagung der RSB riskiert), sondern ein direkter Anspruch der Masse.

Aber ganz ehrlich: Bei 800-900 € Gewinn im Monat sollte der Bekannte die Selbständigkeit so schnell wie möglich in die Tonne treten und sich einen Job suchen. Da ist Putzen gehen im Angestelltenverhältnis sinnvoller.
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RottenCircus

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Re: Selbständigkeit - Insolvenz oder Teilzeitstelle
« Antwort #5 am: 30. Dezember 2011, 01:35:03 »

Sinnvoller bestimmt, aber vermutlich nicht sonderlich erfüllend  :wink:
Ich steck da ja nicht drin, bin aber selbst auch selbständig und würde nur äußerst ungern in Festanstellung zurück. schon gar nicht in nen Putzjob, der weder mit meinem jetzigen Betätigungsfeld zu tun hätte, noch mit jenem meines Bekannten... allerdings hab ich auch dessen Sorgen und Verpflichtungen nicht.

Wie dem auch sei, ich danke euch nochmal herzlich für die schnellen Antworten, mal schauen, wie es nun weitergeht.

Allerseits einen Guten Rutsch ins Neue Jahr!
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