Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: 0815hasi am 30. März 2010, 17:49:49
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Hallo,
hab ja schon geschrieben dass ich zusammen mit meinem partner ziemlich viele schulden hab wo wir auch für den löwenanteil gemeinsam als schuldner eingetragen sind. z.z. sind wir am verhandeln und die changen stehen ganz gut dass wir ca. 70% der gesamtschuldsumme geliehen bekommen.
wollen dann gerne unseren ganzen gläubigern einen vergleich anbieten.
muss der prozentuale anteil des vergleichs bei allen gläubigern (seinen, meinen, unseren) gleich hoch sein? denke mal dass meine gläubiger wahrscheinlich schon mit "weniger" zufrieden wären, habe 2 kl. kinder, arbeite zwar aber in einem beruf wo viele fachkräfte ohne job sind, arbeitszeiten schwierig mit kinderbetreuung vereinbar ect. und bin mit meinem verdienst eh weit unterhalb einer pfändungsgrenze...
die gemeinsamen schulden sind bei einer bank auf einem überzogenen girokonto , was man so liest fangen die ja wenn überhaupt erst bei über 80% das verhandeln an...
also lange rede kurzer sinn, kann ich z.b meinen gläubigern 30% vorschlagen, er seinen z.b. 50% und den gemeinsamen 80% oder DARF man das nicht.
ach ja, für das geliehene geld werden wir auch gemeinsam einstehen...
danke für eure hilfe und liebe grüße
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Die gemeinsamen Gläubiger müssen natürlich auch gemeinsam die Schulden erlassen.
Insofern auch gemeinsam mit einem Prozentsatz anschreiben.
Bei den jeweils einzelnen Gläubigern (für Sie oder den Partner) kann ein individueller Satz vereinbart werden.
Sie sollten Luft nach oben haben und bei beiden mit 30% anfangen.
Erfolgsaussichten?
- überzogenes Konto = 0
- regelmäßiges Einkommen über der Pfändungsgrenze (z.B. Partner) ehr gering
Wenn noch keine EV abgegeben wurde oder keine Pfändungsversuch vorliegen und regelmäßige (mehr oder weniger) Raten gezahlt werden, sind die Gesamtaussichten auch geringer.
Es kommt halt auf die Gläubiger und die Darstellung des Vergleiches an.