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Autor Thema: Sicherungsübereignung von Handelswaren  (Gelesen 3998 mal)

efl1992

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Sicherungsübereignung von Handelswaren
« am: 15. September 2006, 21:35:40 »

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Gewerbeimmobilie-
für diese ist die Zwangsversteigerung angeordnet.

Die Bank wird das Objekt allerdings nicht kurzfristig
verwerten können.
Im Sicherheitenblatt der Kreditverträge ist neben der
Grundschuld auch die Sicherungübereignung meiner
Handelswaren aufgeführt und vom mir unterschrieben.

Nun macht die Bank Druck und will an die Handelsware
heran. Was kann ich dagegen tun, oder ist es besser
gleich Insolvenz anzumelden, denn ohne Ware kein Geschäft?!

Vielleicht hat jemand einen Tip.
Ich wäre sehr dankbar dafür.

efl1992
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ThoFa

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Sicherungsübereignung von Handelswaren
« Antwort #1 am: 15. September 2006, 22:27:06 »

Hallo,

über kurz oder lang werden Sie die Ware herausgeben müssen, dafür ist sie ja sicherheitsübereignet.

Ob eine Insolvent nun sinnvoll ist oder nicht, kann man von hier aus natürlich nicht bewerten, dazu fehlt es an der (berühmten) Glaskugel. ;)

Eine Insolvenz könnte aber zunächst mal dazu führen, dass die Ware im Geschäft bleibt, da der Zugriff der Bank erstmal beschränkt wird.

MfG

ThoFa[addsig]
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