Schulden > Prävention

Trennung und Scheidung bringen mich zu Fall...

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brokenangel:
Hallo.

Ich brauche Eure Tips und Infos - bitte!

Meine Story in Kurzform:
Vor Kurzem hat sich überraschend meine Frau von mir getrennt. Dadurch mußte ich mir eine neue Whg. nehmen und meinen Kredit aufstocken, um einen Makler, doppelte Miete etc. bezahlen zu können. Meine jetzige Kreditrate ist laut Freibetragsrechner rund 50,-- unter dem maximal von meinem Gehalt pfändbaren Betrag.
Eigentlich wollten wir uns im Guten trennen... Nun kommt überraschend meine Frau mit einer Forderung daher, die laut meiner Anwältin unbegründet ist - allerdings weiß ich, daß es vor Gericht so oder so laufen kann.

Kurz gesagt, meine momentanen Verbindlichkeiten kann ich bedienen... Noch.

Sollte aber im Worst Case der Forderung stattgegeben werden (zur Beruhigung, es sind keine Kinder im Spiel und sie verdient erheblich mehr, als ich), wäre ich aus der Bahn geschossen. Das kann ich nie zahlen - allein meine Anwältin kostet mich schon soviel Geld, daß es grenzwertig ist.

Ich bin so der Mensch, der sich verrückt macht mit dem, was passieren "könnte".

Also nehmen wir an, ich müßte wirklich zahlen...
Gehaltspfändung - laut meinem Arbeitsvertrag > Job weg!
Kontopfändung   - dann wars das
Gerichtsvollz.  - würd ich nicht ertragen, das wäre zuviel für mich, auch wenn er wohl nichts fände

Ich habe bereits einen Termin bei der Schuldnerberatung.
Mein Gedanke ist die Verbraucherinsolvenz.

Aabber... a.) es ist nicht sicher, ob sie überhaupt auch nur teilweise Recht kriegt - bloß kriegt sie es, ist es zeitlich zu knapp für eine Insolvenz b.) wenn ich der Gegenseite ein Angebot mache, erkenne ich ja faktisch Forderungen an, obwohl genau das nicht tue und meines Erachtens teilweise auch beweisen kann

Was also tun...
Der Zeitfaktor ist das, was mir Angst macht. Außerdem: Kann ich einen Einigungsvorschlag machen, der bei Ablehnung bereits beim Antrag auf Insolvenz berücksichtigt wird, oder muß ich - was ggf. zu spät wäre - die Feststellung der Gültigkeit der Forderung vor Gericht abwarten.
Wenn die dann ihr Geld nicht kriegen, weil ich es nicht habe tritt das oben genannte Szenario ein...

Wer weiß Rat. Meine Anwältin sagt, sie mache sowas nicht und schickt mich eben zur Beratung - aber der Termin ist in 3 Wo erst...

Vielen Dank

waldi:

--- Zitat von: brokenangel am 02. August 2014, 16:59:38 ---Ich bin so der Mensch, der sich verrückt macht mit dem, was passieren "könnte".
--- Ende Zitat ---
Das ist schlecht.
Aber vielleicht schaust Du erstmal genau in Deinen Arbeitsvertrag, ob die Sache mit der Pfändung wirklich dort steht.

eidechse:
Ein Insolvenzverfahren einleiten wegen einer Forderung, von der man noch gar nicht weiß, ob sie bestand hat? Wenn das Insolvenzgericht wirklich richtig prüfen würde, dann müsste es den Insolvenzantrag ablehnen. Dann würde nämlich keine Zahlungsunfähigkeit bestehen.

Von daher sich beruhigen und abwarte, was die Ex macht oder auch nicht macht.

brokenangel2:
Hallo nochmal.
Mußte mich leider nochmal anmelden... Sorry! Ich habe das Passwort nicht erhalten und als ich Passwort vergessen machen wollte, sagte er, er kenne die Email-Adr. nicht?! Komisch.

Zur Thematik zurück.

Mich quälen vor allem folgende Dinge:

1. Wenn ich warte, bis ggf. wirklich ein Urteil da ist (falls es gegen mich ausfallen sollte), ist es zu spät, noch den Antrag auf Inso zu stellen - weil mir die Zeit davonrennt!

2. Wie ist das, wenn im Arbeitsvertrag steht, für jeden Pfändungsvorgang werden 50,-- berechnet und eine Pfändung wär nicht erlaubt und würde zur Kündigung führen?
Sind die 50,00 dann etwas, was den pfändbaren Betrag vermindert oder noch zus.
Kann der AG wirklich wegen Pfändung kündigen?

3. Sich beruhigen... ist ja nett, nur wenn es drauf hinausläuft, ist es halt zu spät...

4. Wenn man in einen Prozeß steuert und nur Prozeßkostenbeihilfe gewährt kriegt auf Darlehensbasis und sich diese zus. Belastung nicht leisten kann und demzufolge keinen Anwalt kriegt?

5. Wie ist das bei der Scheidung nächstes Jahr. Wenn ich sie die einreichen lasse, muß sie ja auch den Anwalt zahlen, oder?

Danke Euch

waldi:

--- Zitat von: brokenangel2 am 04. August 2014, 17:57:56 ---Mich quälen vor allem folgende Dinge:
--- Ende Zitat ---

Kann es sein, dass Sie sich unbedingt quälen wollen?

Wenn ich recht verstanden habe, ist seitens Noch-Gattin noch gar keine Klageschrift verfasst. Wer weiß denn, ob es wirklich soweit kommen wird?

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