Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: hurts am 23. August 2012, 13:29:55
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Hallo,
Frau B hat folgende Schuldenlast:
20 TSD € KFW Bank -fälliggestellter Kredit aus selbständiger Tätigkeit
60 TSD € Bank -Rest aus Immobilienverwertung
4 TSD € Autobank- Restschuld aus KFZ Finanzierung (nicht gedeckt d. Fzg. Wert)
Sie ist selbständig, Unterhaltspflicht für 2 Kinder und bekommt Ihr Einkommen
zumeist durch die ARGE aufgestockt.
EV abgegeben.
Für die aussergerichtliche Bereinigung kann Sie nur quasi symbolische 100,- anbieten.
Wie seht Ihr die Chance auf Erfolg des Bereinigungsversuches?
Mit der KFW habe ich keine Erfahrung.
Die Bank scheint recht unmotiviert mit der Eintreibung zu sein, nach Abnahme der EV tat sich da nichts mehr.
Die VW Bank ist m.E. auch keiner der "bösen" unter den KFZ Banken.
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60 TSD € Bank -Rest aus Immobilienverwertung
Was dür Immobilienverwertung ?
Gibt es Vermögen irgendwelcher Art ?
Ansonsten ist die EV keine gute Dauerlösung, man sollte dann eher ein Insolvenzverfahren angreifen.
Außer Frau B ist weit über 70, dann spielt es wohl keine Rolle mehr.
Aber gerade in jüngeren Jahren ist ja schließlich noch was drin.
Sofern insbesondere noch etliche berufliche Jahre nach den 6-7 Jahren Dauer vor einem liegen, ist das Insolvenzverfahren m.E. vorzuziehen.
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"Immobilienverwertung" = Zwangsversteigerung.
Sieht ein vorgerichtlicher Vergleich nicht so aus, dass man
sich auf die Abführung eines Betrages für 6 Jahre einigt.
Also schon angelegt an die dauer des folgenden IV, falls es keine
Einigung gäbe?
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Teilweise wird das so gemacht, das stimmt.
Aber sie ist selbständig tätig, ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch ist nicht erforderlich.
Oder soll ein Inso-Verfahren vermieden werden? Die Chancen auf eine Einigung sehen meiner Meinung nach nicht so gut aus.
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Sie hat nur diese 3 Gläubiger , als wären wir doch in der VI?!
Natürlich wäre das Vermeiden des IV wünschenswert.
Wieso meinst du dass die Chancen dafür nicht so gut aussehen?
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Selbständig --> Regelinsolvenz, egal wie viele Gläubiger.
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Stimmt nicht - ich war selbstständig und hatte weniger als 20 Gläubiger und bin daher im Verbraucherinsolvenzverfahren (seit Juni 2012 in der WVP) und was wichtig ist: keine Sozialversicherungschulden wie Krankenkasse, Lohnsteuer etc. Dann kann man als Selbstständiger auch ins Verbaucherinsolvenzverfahren (IK).
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 304
Grundsatz
(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Hat ... ausgeübt ist die Vergangeheitsform und bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Selbständigkeit aufgegeben war. Dazu ganz eindeutig der BGH in IX ZB 152/02, Randziffer 9: "Ein Schuldner, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, fällt weder unter Satz 1 noch unter Satz 2." Nur bei bereits aufgeggebener selbständiger Tätigkeit ist ein Verbraucherinsolvenverfahren möglich. Und nur dann, wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Dabei geht die Rechtssprechung davon aus (z.B. BGH IX ZB 233/07), dass eine verbraucherähnliche Schuldenstruktur vorhanden sein muss. Ein ehemals selbständiger Schuldner mit Verbindlichkeiten in Millionenhöhe wird in der Regel kein vereinfachtes Insolvenzverfahren durchlaufen können.
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@ Der_Alte
Sorry, ich nehme alles zurück! Ja, in meinem Fall war die selbstständige Tätigkeit wirklich bereits beendet. Ich habe gleich im Anschluss daran das Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt.
Es hörte sich damals von meinem Anwalt so an, dass pauschal auch ein Selbstständiger unter gewissen Umständen unter die Verbraucherinsolvenz fällt. Danke für die Aufklärung :cheesy:
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"Für die aussergerichtliche Bereinigung kann Sie nur quasi symbolische 100,- anbieten.
Wie seht Ihr die Chance auf Erfolg des Bereinigungsversuches?"
Nach meiner Erfahrung ist die Aussicht eines erfolgreichen Vergleiches (soweit Ihre Angaben im Wesentlichen vollständig sind) in Ihrem Fall leider eher schlecht. Die Höhe der Schulden ist hoch und Sie können nicht viel anbieten.
"Mit der KFW habe ich keine Erfahrung"
Zudem kommt es, dass sie KFW-Bank unter Ihren Gläubigern haben. Diese Bank ist aber eine Anstalt öffentlichen Rechts und aus deshalb oft nur zu kleinen Kompromissen bereit.
Sie sollten über eine Privatinsolvenz oder (falls sie Ihre Selbständigkeit unbedingt erhalten möchten) Regelinsolvenz nachdenken.
Beste Grüße
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Update:
Die Immobilien Bank hat den Vergleich angeboten 50,- mal 5 Jahre.
Das war die größte Sorge.
KFW wird mit bisherigen Raten getilgt. 500,-
Autobank hat noch nichts hören lassen.
Frau B will unbedingt ein IV verhindern.
Ich persönlich hätte/habe ihr eher dazu geraten.