Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Lissi am 09. April 2012, 22:56:22
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Ich habe ein Schreiben vom Inkassounternehmen erhalten.
Über einen Rückstand von etwa 300 Euro beim Internetanbieter wurde nun mit dem Inkassounternehmen Ratenzahlung ( 4 Raten) vereinbart.
Ich habe offensichtlich nun 2 Raten nicht ans Inkassounternehmen gezahlt:
...
in dieser Angelegenheit sind nunmehr zwei Ratenzahlungstermine hintereinander nicht eingehalten worden. Die zugrundeliegende Ratenzahlungsvereinbarung wird daher im Ergebnis als gescheitert angesehen, so dass wir das Einzugsverfahren fortführen.
Mangels gegenteiliger Hinweise müssen wir davon ausgehen, dass die gescheiterte Ratenvereinbarung gezielt als Instrument der blossen Verfahrensverschleppung eingesetzt wurde. Nach unserer Rechtsansicht
ist damit der Tatbestand des zumindest versuchten Betrugs erfüllt.
Wir werden den Sachverhalt dementsprechend unserer Rechtsabteilung nach dem 09.04.2012 zur Entscheidung über eine Strafanzeige vorlegen.
:neutral:
Was kann mir da blühen hinsichtlich einer geplanten Regelinsolvenz?
Ich hab nicht bewusst versucht das Verfahren zu verschleppen. Klar ist allerdings, dass ich nie weiß wann und in welcher Höhe ich welche Gläubiger bedienen kann. Das interessiert natürlich ein Inkassounternehmen nicht. Dafür haben wir ja eine Ratenzahlung vereinbart, an die ich mich zu halten habe :rougi:.
...Ich kann in Kürze überhaupt nichts mehr bezahlen.
Und was bedeutet " dass wir das Einzugsverfahren fortführen" ?
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Was kann mir da blühen hinsichtlich einer geplanten Regelinsolvenz?
- Sie sollten sich mit solchen Aussagen (Inkassomüll) nicht unnötig belasten. Ich würde empfehlen, Sie halten an Ihrem Kurs fest und bereiten Ihre Insolvenz vor und überlassen solche Schreiben Ihrem Berater.
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" dass wir das Einzugsverfahren fortführen"
- das heißt nichts anders, als eine Bangemache mit der Ankündigung, die Raten weiter einzufordern bzw. einzuziehen. Vergessen Sie solche Schreiben.
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Gut, dann gehe ich jetzt schlafen...
:hi: