Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Monica am 22. November 2007, 20:13:47

Titel: Was kann man machen?
Beitrag von: Monica am 22. November 2007, 20:13:47
Hallo an Alle,

wenn mir jemand vor zwei Jahren gesagt hätte wo ich heute stehe . . .  ich heiße Monica, bin 32 alt und pleite  :cry:

Vor zwei Jahren hatte ich einen super Job, mit 50000 € Jahreseinkommen, dann ging die Firma Pleite und jetzt bin ich dran.  Wenn ich meine Schulden rechnen sollte, komme ich auf ungefähr 20000 €.  Seit zwei Jahren bin ich arbeitslos, mittlerweile ALG II Empfängerin.

Nächste Woche (mit Empfählung der Arge) gehe ich zur Caritas-Schuldnerberatung, obwohl ich nicht recht weiß, was die Leute dort für mich tun können . . .  ich habe überhaupt kein Geld um etwas zurückzuzahlen.

Wer kann mir sagen, was ich für Möglichkeiten habe?

vielen Dank im Voraus,

Monica
Titel: Re: Was kann man machen?
Beitrag von: Feuerwald am 22. November 2007, 20:36:48
die Beratungsstelle wird Ihnen sicherlich die Verbraucherinsolvenz ans Herzen legen. Denn ohne Geld, ohne Einkommen, lässt sich der Schuldenberg kaum abbauen.

Gruss
Feuerwald


 
Titel: Re: Was kann man machen?
Beitrag von: Monica am 22. November 2007, 23:13:49
Hallo Feuerwald,

ich habe noch eine Frage.  Da ich nach wie vor auf Arbeitsuche bin, erfährt der neue Arbeitgeber, dass ich Privat-Insolvenz angemeldet habe oder eine Eid.  Versicherung abgegeben habe?

Vielen Dank im Voraus,

Monica
Titel: Re: Was kann man machen?
Beitrag von: Feuerwald am 22. November 2007, 23:24:56



man kann im Fall einer Verbraucherinsolvenz mit dem Treuhänder sprechen und den evtl. pfändbaren Betrag dann selbst abführen, das geht schon um den neuen Job nicht zu gefährden.

In einer Eidesstattlichen Versicherung ist der Arbeitgeber anzugeben und man kann davon ausgehen, dass es zu einer Lohnpfändung kommt. 

Derzeit  haben Sie ja ALG II. In einer Eidesstattlichen Versicherung wäre somit derzeit kein Arbeitgeber anzugeben sein. Der Gläubiger könnte jedoch, nach Kenntnis der Jobaufnahme, eine vorzeitige erneute EV fordern (also vor Ablauf von 3 Jahren) und dann eine Lohpfändung vornehmen. Das löst Ihr Prob also nicht, schiebt es nur auf.

Es macht daher Sinn, über ein Verbraucherinsolvenzverfahren nachzudenken.



Titel: Re: Was kann man machen?
Beitrag von: Monica am 23. November 2007, 00:24:18
Hallo Feuerwald,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.  Werde erstmal nächste Woche den Termin bei der Schuldnerberatung wahrnehmen.

Danke nochmals,

Monica