Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Jacky13 am 10. Oktober 2010, 18:07:40
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Hallo,
ich möchte kurz den Sachverhalt erläutern.
Ich habe Erbschulden (mein Mann ist vor 10 Jahren tödlich verunglückt). Leider sind diese Schulden erst jetzt für mich entstanden und ich konnte es bei Erbantritt nicht absehen.Es handelt sich um Rückforderungen von Wiedergutmachungen (Entschädigung die von der Stadt damals an die Familie meines Mannes gezahlt wurden, wegen Enteignung Länder im Krieg etc.) Dies ist eine sehr hohe Summe (€ 100.000,--) Dieses Geld hat wohl vor ca. 30 Jahren die Familie meines Mannes erhalten. Ich hatte von dem Geld nichts, da kannte ich meinen Mann noch gar nicht. Auch er hatte von dem Geld nie was, er hat diese Schulden auch vererbt bekommen, da er aber nicht mehr lebt gehen die nun an mich :sad:
Ich habe ein Haus, welches aber mit einer Grundschuld auf meinen Lebensgefährten belastet ist und zwar in der Höhe des Kaufpreises. Eine Bank steht nicht im Grundbuch. Ich hatte bei meinem Lebensgefährten Schulden, bzw. hat er sich auch am Hauskauf beteiltigt und hat sich als Sicherheit eine Grundschuld eintragen lassen.
Ich weiß nicht ob ich mich mit der Stadt auf einen Vergleich einigen kann, aber wie sollte der bei dieser Summe aussehen? Ich verdiene € 800,-- und habe € 120,-- Witwenrente.
Ich gehe davon aus, das die Stadt einen Titel gegen mich erwirken wird und dann habe ich in 30 Jahren immer noch die Schulden und das will ich nicht. In die PI will ich eigentlich auch nicht, weiß aber auch keinen Rat. :dntknw:
Ausserdem habe ich Angst das ein Insolvenzverwalter die Veräußerung des Hauses verlangt, obwohl das Geld ja meinem Lebensgefährten zusteht, da auf ihn ja auch die Grundschuld eingetragen ist. Kann man ein Haus trotzdem retten?
Soll ich zu einer Schuldnerberatung gehen oder versuchen mich erstmal selbst mit der Stadt irgendwie zu einigen?
Danke für Antworten, da ich ziemlich verzweifelt bin
Jacky
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Soll ich zu einer Schuldnerberatung gehen
- nein, zu einem spez. Fachanwalt
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Eins steht fest: Sie brauchen qualifizierte rechtliche Hilfe und sollten sich in keinem Fall auf eigene Faust mit der Angelegenheit gegenüber Dritten auseinandersetzen. Das geht oft ins Auge und macht die Sache noch schlimmer.
Als Merkposten für Ihren zukünftigen Berater sehe ich folgende Punkte, an die Sie denken sollten:
1. Sind die von Ihnen geerbten Schulden eventuell verjährt?
2. Bei der Grundschuldbestellung zu Gunsten Ihres Lebensgefährten sind die insolvenzanfechtungsrechtlichen Auswirkungen zu durchdenken, die im Falle einer Insolvenzeröffnung enstehen könnten.
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Hallo,
danke für die Rückantwort.
Die Grundschuld ist auf meinen Lebensgefährten schon seit 2004 eingetragen. Also seit gut 6 Jahren.