Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Spanier42 am 05. März 2006, 22:47:00
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Hallo!
Meine Frau und ich arbeiten beide im Internationalen Fernverkehr und haben beide 1250,00€ Bruttolohn plus 890,00€ Nettospesen ( Aufwandsentschädigung) zusammen macht das im schnitt Netto 1800,00€ pro Person.
Ich habe eine 18 Jährige Tochter und einen 16 Jährigen Sohn für die ich zusammen 568,00€ Unterhalt bezahle.
Meine Frau hat eine 19 Jährige Tochter die nicht mehr zu Hause wohnt und für die sie 150,00€ Unterhalt bezahlt( mehr möchte die Tochter nicht). Wir haben Gütertrennung bei unserer Heirat vereinbart(per Notar). da wir aus unserer Selbsständigkeit( Ich Kneipe,meine Frau Transportunternehmen) ca zusammen 200000,00€ Schulden haben streben wir nun ein Insolvenzverfahren an.
Was kann uns dann von unserem Lohn Gepfändet werden? Spesen sind doch Pfändungs frei oder?
Für Antwort vielen Dank im vorraus
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Hallo,
bei Ihrem Lohn ist nichts pfändbar, das Spesen - im üblichen Rahmen - einer solchen Pfändung nicht unterliegen.
Somit liegt der Nettolohn bei beiden bei ca. 910,00 € und ist nicht pfändbar.
MfG
ThoFa