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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Wohlverhaltensperiode????  (Gelesen 2777 mal)

Tanja

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Wohlverhaltensperiode????
« am: 05. Februar 2007, 21:03:55 »

Hallo!
Ich habe hier eine kleine Broschüre über dei Inso bekommen.Die habe ich heute fleißig studiert!

Da stand was drin,was ich vorhher nicht wußte!

Da steht,das man zur Belohnung für das Durchhaltevermögen im 5ten Jahr 10% der abgefühten Beträge und im 6ten Jahr 15% zurück bekommt!!!!
Aber falls man die Verfahrenskosten erstattet bekommen hat,wird geprüft,ob die dafür verwendet werden!

Ist das so korrekt?

VLG
Tanja[addsig]
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Feuerwald

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Wohlverhaltensperiode????
« Antwort #1 am: 05. Februar 2007, 21:37:40 »

dazu würde ich mir heute keine Gedanken machen. In der Insolvenzordnung steht bislang immer noch


§ 292 InsO ... (1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen, sofern die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts berichtigt sind. § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 gilt entsprechend. Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren

s e i t   d e r   A u f h e b u n g   des Insolvenzverfahrens

zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren

s e i t  d e r   A u f h e b u n g  

fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt

***

Ich weiss  n i c h t

ob es diesbezüglich schon irgendeine Rechtssprechung gibt, folgt man dem Wortlaut des § 292 InsO und geht man davon aus, dass ein Insolvenzverfahrens 12 oder 18 oder sogar noch länger dauert, hm, ist fraglich ob es ein 5. und 6 Jahr nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens überhaupt gibt, denn die Laufzeit der Abtretung endet bereits 6 Jahre nach  E r ö f f n u n g  des Insolvenzverfahrens.

Mag sein es wird in der Praxis aber anders gehandhabt.

MfG
Feuerwald
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paps

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Wohlverhaltensperiode????
« Antwort #2 am: 05. Februar 2007, 22:31:08 »

Wie Feuerwald schon richtig schreibt, notwendig ist, dass die Verfahrens- und Treuhänderkosten bezahlt sind.

Vom verbleibenden Betrag wird nach Abschluß des Jahres der \"Motivationsrabatt\" ausgekehrt.

Jedoch gibt es zu der Handhabung unterschiedliche Ansichten. Die Mehrheit geht bei der Berechnung der Jahre analog der Laufzeit der Abtretungserklärung vor.

Es scheint sich also um eine nicht eindeutige Formulierung vom Gesetzgeber zu handeln, die durch die Änderung zum 01.12.2001 enstanden ist.

Urteile von \"höchster\" Ebene kann es noch nicht geben, da ja nach neuester Gesetzgebung die ersten gerade im 6. Jahr sind.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Tanja

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Wohlverhaltensperiode????
« Antwort #3 am: 05. Februar 2007, 23:16:24 »

Danke für eure Antworten!

Für mich würde das ja glaube ich eh nicht sein,da ich ja wahrscheinlich nix zahlen kann!

Aber ich habe da vorher noch nix von gehört,daher dachte ich mal ich frage nach!

VLG
Tanja[addsig]
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paps

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Wohlverhaltensperiode????
« Antwort #4 am: 06. Februar 2007, 14:33:23 »

Aber vielleicht ergibt sich dann doch nochmal eine gutbezahlte Stelle.
Dann wär es ja wieder interessant :pfeifen: [addsig]
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Tanja

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Wohlverhaltensperiode????
« Antwort #5 am: 06. Februar 2007, 16:07:54 »

Das wäre natürlich super.
Aber das wird noch dauern.Werde ja die nächsten Jahre wohl nciht Vollzeit arbeiten gehen können!
Außer es passiert ein Wunder!

Aber für meinen Ex wäre das ja was...
VLG
Tanja[addsig]
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