Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Leopold Bloom am 23. Oktober 2009, 18:23:51
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Bei mir steht demnächst eine etwas größere Zahnreperatur an.
Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt.
Zeitmäßig dürfte das wohl ins Insoverfahren fallen.
Man kann das natürlich zeitlich noch etwas strecken, wird aber dann teurer.
Was passiert eigentlich mit pfändbaren Einkommen, wenn während des Inso-Verfahrens die Zahnarztrechnung kommt?
Welche Zahlungen haben Priorität?
Meine Zahnbehandlung oder der Insolvenzverwalter?
Oder rechnen Einkünfte, die ich für den Selbstbehalt benötige, evtl. gar nicht zum pfändbaren Einkommen?
Gruß Leopold Bloom
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Sie müssen Ihren Eigenanteil aus dem Unpfändbaren bestreiten.