Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: dartagnan am 13. März 2008, 19:42:12
-
Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Vater hat vor 3 Wochen Insolvenz angemeldet. Er hatte ein Bauunternehmen, Rechtsform GmbH.
Momentan belaufen sich die Schulden beim Finanzamt auf ca. 40.000 € wozu noch diverse kleine Gläubiger kommen. Höchstwarscheinlich werden aus verschiedensten Gründen die Schulden beim Finanzamt der GmbH in persönliche Schulden umgewandelt. Dies hätte natürlich zur Folge da er zahlungsunfähig ist, dass sein Vermögen gepfändet werden würde. Sprich unser Haus. Hier hält er 50 % der Anteile die anderen 50 % meine Mutter. Gibt es eine Möglichkeit die drohende Zwangsversteigerung abzuwenden? Sprich käme eine Überschreibung des Hauses in Betracht? Wenn ja wie macht man das. Ich wäre für einen Ratschlag sehr dankbar.
-
Jetzt noch zu überschreiben, wäre anfechtbar.
Wie sehen die Grundbucheinträge aus.
-
Erstmal Danke für die Antwort. Im Grundbuch sind keine Lasten eingetragen.
-
Hallo,
Schulden einer GmbH werden nicht einfach mal so auf den Geschäftsführer "umgeschrieben". Was bewegt Sie zu dieser Annahme ?
MfG
ThoFa
-
Das FA kann den Geschäftsführer gem. §§34 u. 69 AO in Haftung nehmen.
Dies erfolgt zwar nicht "einfach mal so", die Vollsterckung gegen die GmbH mu erfolg- oder aussichtslos sein, stellt aber für das FA auch keine allzu grosse Aufgabe dar..
-
Hallo,
mir ist schon klar nach welchen Normen jemand zur Haftung herangezogen wird, aber zunächst gilt es zu prüfen, ob es überhaupt konkrete Befürchtungen gibt. Der Threadersteller scheint aber seine Lösung gefunden haben....
MfG
ThoFa