"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 »
 11 
 am: 26. März 2023, 21:19:43 
Begonnen von wollter001 - Letzter Beitrag von wollter001
AGS 02/2021, Änderung der Vergütung für Insolvenzverwalter
Anpassung der Regelsätze in § 2 InsVV. Für Verfahren seit dem 1.1.2021 gilt hier zukünftig Folgende

§ 2 InsVV n.F.: Regelsätze
(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel
1. von den ersten 35.000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent,
2. von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro 26 Prozent,
3. von dem Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro 7,5 Prozent,
4. von dem Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro 3,3 Prozent,
5. von dem Mehrbetrag bis zu 35.000.000 Euro 2,2 Prozent,
6. von dem Mehrbetrag bis zu 70.000.000 Euro 1,1 Prozent,
7. von dem Mehrbetrag bis zu 350.000.000 Euro 0,5 Prozent
8. von dem Mehrbetrag bis zu 700.000.000 Euro 0,4 Prozent
9. von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 Prozent

(2) Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.400 Euro betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210 Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 140 Euro.
§ 14 InsVV n.F.: Grundsatz
(1) Die Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung wird nach der Summe der Beträge berechnet, die aufgrund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners beim Treuhänder eingehen.
(2) Der Treuhänder erhält                                                                                                                                       
1. von den ersten 35.000 Euro 5 vom Hundert,
2. von dem Mehrbetrag bis 70.000 Euro 3 vom Hundert und
3. von dem darüber hinausgehenden Betrag 1 vom Hundert.

(3) Die Vergütung beträgt mindestens 140 Euro für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders. Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 70 Euro.

Auch wurde zum 1.1.2021 endlich die Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses angepasst. Bis 31.12.2020 sah § 17 InsVV a.F. hier einen Betragsrahmen von 35 EUR – 95 EUR je Stunde vor (Mittelgebühr: 65 EUR). Seit dem 1.1.2021 verdienen Mitglieder eines Ausschusses zwischen 50 EUR und 300 EUR je Stunde für ihre Tätigkeit im Gläubigerausschuss.
Früher dauerte eine Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, sechs Jahre. Diese Frist gilt nach wie vor für Verfahren, die vor dem 17. Dezember 2019 beantragt wurden. 
Hast du die Privatinsolvenz nach dem 1. Oktober 2020 beantragt, also zum Beispiel im Jahr 2022, dauert sie nur drei Jahre                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

 12 
 am: 14. März 2023, 11:46:09 
Begonnen von jmzbeki - Letzter Beitrag von jmzbeki
Moin und Hallo,

ich bin seit 2 Wochen in der Insolvenz und es gibt einen Gläubiger der einen Antrag auf "Unerlaubte Handlung" gestellt hat, Gerichtstermin wäre nächste Woche gewesen, nun hat der Insolvenzverwalter eine Art ausetzen bei Gericht beantragt.
Nun zu meiner Frage wie wird man dies wieder los und das die Forderung des Gläubigers doch noch in die Insolvenzmasse aufgenommen werden kann?

Die Kanzlei für die der Insolvenzverwalter arbeitet, kann zwecks Interessenkonflikt nicht aktiv werden, ich muss mir ggf anderen Rechtsbeistand suchen oder ist dieser ggf nicht notwendig?

Danke und Grüße

 13 
 am: 14. März 2023, 09:05:38 
Begonnen von barsino - Letzter Beitrag von Housefrau
Hallo, das Thema ist mir privat nicht unbekannt. Ich glaube, es hilft, wenn du offen damit umgehst. Ich hatte gelesen, wenn bei Schulden eine partielle Geschäftsunfähigkeit medizinisch belegt werden kann z.B. durch Spielsucht, dann wäre in Deutschland der Vertrag mit dem Glücksspielanbieter als nichtig anzusehen. Da müsstest du vielleicht mal einen Arzt sprechen, ob das auch rückwirkend möglich ist. Wenn du dich mit deiner Frau außergerichtlich einigen konntest, ist das doch schon mal super. Natürlich ist es fair, dass sie nicht für deine Schulden aufkommen muss. Notfalls kannst du immer noch Privatinsolvenz anmelden. ich weiß jetzt nicht, wie hoch deine Schulden sind, aber ich kann gerne mal fragen, wie mein Bekannter das damals gemacht hat.

 14 
 am: 07. März 2023, 12:19:56 
Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von Housefrau
Danke dir, wo fange ich denn am Besten an, damit ich das mal auf die Reihe kriege?

 15 
 am: 05. März 2023, 17:50:15 
Begonnen von barsino - Letzter Beitrag von barsino
Hallo, lieb dass du helfen wolltest und noch einmal nachfragst. Ich glaube, mir rückwirkend Geschäftsunfähigkeit bescheinigen lassen, geht nicht mehr. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht. Nur dann würden das doch auch andere Spielsüchtige machen, oder?
Was die Scheidung angeht, konnte ich mich mit meiner Frau glücklicherweise weitgehend außergerichtlich einigen. Nur sie beauftragt einen Anwalt und trägt die Kosten dafür (vorerst) auch allein. Wenn ich irgendwann wieder zahlungsfähig bin, werde ich ihr hoffentlich einen Teil zurückzahlen können. Meine Schulden habe ich selbst aufgenommen, dafür muss sie nicht gerade stehen, sagt ihr Anwalt. Das beruhigt mich sehr.

 16 
 am: 05. März 2023, 17:45:41 
Begonnen von LisaH - Letzter Beitrag von barsino
Nur nimmt man die meisten Jobs aus "finanzieller Not" heraus an. Ich finde das kein besonders gutes Argument. Und 7 Jahre später hat sich ihr Problem vermutlich auch erledigt.

 17 
 am: 05. März 2023, 17:42:08 
Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von barsino
Hallo, umschulden geht grundsätzlich. Die Frage ist halt, ob es sinnvoll ist. Das musst du durchrechnen (lassen).

 18 
 am: 17. Februar 2023, 10:35:17 
Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von Housefrau
Hallo zusammen, ich hatte mich gefreut, auf dieses Forum zu stoßen, aber ich scheine die Einzige zu sein, die hier noch schreibt? Ist die Seite denn noch aktiv? Ich würde mich ja gerne austauschen, aber hier ist es wirklich wie ausgestorben :sad:

 19 
 am: 16. Februar 2023, 11:15:49 
Begonnen von Housefrau - Letzter Beitrag von Housefrau
Hallo ihr lieben, weiß jemand, ob man einen Studienkredit bei der KFW umschulden kann? Das zieht sich für mich doch ein bisschen zu lange hin mit der Rate. Ich hätte lieber, dass meine Kreidte mal zusmmengelegt werden. Verliere gerade so ein bisschen den Überblick.


Hallo, ist denn dieses Forum überhaupt noch aktiv? Ich scheine die einzige zu sein, diie hier postet?

 20 
 am: 15. Februar 2023, 16:25:08 
Begonnen von LisaH - Letzter Beitrag von Housefrau
Das Problem mit dem Studienkredit kenne ich. Ich glaube aber, eine Escort Tätigkeit ist langfristig bestimmt nicht machbar. Wenn du es auch freien Stücken tust, ist es etwas anderes. Aber aus finanzieller Not heraus, ist das keine gute Basis. Da kriegst du auf Dauer bestimmt psychische Probleme. Du hast doch studiert, diese Fähigkeiten, wird man ja irgendwo einsetzen können, auch wenn du nicht abgeschlossen hast. Versuche es doch mal in einer Kanzlei oder versuch den Quereinstieg bei einem Anwalt als Gehilfin oder so. Für die Schulden brauchst du eher einen Berater. Informiere dich doch erstmal, wie man das vielleicht am Besten umschulden kann.

Seiten: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 »
Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz