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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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 am: 02. September 2020, 08:30:37 
Begonnen von koelner84 - Letzter Beitrag von koelner84
Die Schufa hat sich nach einigen Wochen gemeldet.

Prinzipiell räumt Sie ein, dass eine Vorzeitige Löschung möglich ist. Vorausgesetzt die Interessen des Betroffenen überwiegen/es besteht eine besondere Situation.
Für die Schufa ist anscheinend ein Wohnungswechsel weitaus gewichtiger, auch wenn dieses Folgekosten mit sich zieht und nicht immer an die Schufa gebunden ist, als die Sicherung des Arbeitsplatzes durch Erhaltung der Mobilität.

Ich war darüber verärgert aber zugleich veränderte sich meine Situation. Mein Gefühl täuschte mich nicht. Alltagstauglich ist mein Auto nicht mehr der zuverlässigste. Es musste wirklich schnell eine Lösung her. Vor einigen Wochen gab es einen Todesfall in der Familie und ich konnte jetzt das Auto (halb so viele KM und halb so alt) übernehmen. Mit dem kann ich jetzt sicher und gut zur Arbeit fahren und etwas Geld für einen neuen ansparen.

Was aber bleibt ist das Unverständnis darüber, dass die Schufa es in kauf nimmt jemanden in die Arbeitslosigkeit zu schicken und somit (wir gehen mal nicht nur von einem lapidaren Einzelfall aus, dieser Situation sehen sich sicherlich einige gegenübergestellt) der Wirtschaft, durch den wegbruch der Kaufkraft im Alltag wegen drohender Mindereinnahmen(weitaus schlecht bezahlter Stelle, ALG1, ALG2, ….) indirekt schaden zuführt.

Von einer wirtschaftsnahen Einrichtung erwarte ich hier mehr Weitsicht. Traurig, aber so sieht die Realität aus.

 62 
 am: 16. August 2020, 15:55:47 
Begonnen von Amigo - Letzter Beitrag von Amigo
Vielen Dank für die Antwort. Mein Mann ist Rentner.

 63 
 am: 16. August 2020, 00:30:46 
Begonnen von Amigo - Letzter Beitrag von Wandervogel
Was die Beraterin gesagt hat, ist im Prinzip richtig. Den marktgerechten Erlös für das Fahrzeug müsstest du herausrücken. Oder der Schwiegersohn muss das Fahrzeug wieder hergeben. So etwas macht also vor der Insolvenzeröffnung m.E. wenig Sinn.

Ich würde erstmal versuchen, über die Gesundheitsschiene zu gehen und das Fahrzeug für die Berufsausübung als nötig einstufen zu lassen. Wenn das nicht funktioniert, dann kann man versuchen, das Auto aus der Masse z.B. gegen Ratenzahlung oder durch jemanden aus der Familie herauszukaufen. Manchmal ist es auch eleganter, wenn ein Dritter ein Fahrzeug kauft und dann zur Verfügung stellt. Vielleicht reduziert der IV auch seine Erwartungen, wenn er das Fahrzeug selbst begutachtet hat.

Ich gehe mal davon aus, dass es ein kein weiteres Kfz in der Familie gibt. Wie kommt denn der Mann zur Arbeit?

 64 
 am: 15. August 2020, 20:54:08 
Begonnen von Amigo - Letzter Beitrag von Amigo
Vielen Dank für die Antwort.  Das Auto ist abbezahlt, lt Internet ist es mit dem BJ und den vielen km trotzdem noch an die 6000 EIR Wert. Denke jedoch das, dass auf mein Auto nicht ganz zutrifft, da er von außen einige Macken hat und von innen „ist ein Hundetaxi“ also nicht so toll aussieht. Die Beraterin hat meinem Mann und mir gesagt, wenn ich das Auto verkaufe, würden die es dich wiederholen. Wenn ich es zb meinem Schwiegersohn verkaufen würde, für wieviel muss ich es denn dann verkaufen? Werden Autos, die noch älter und mehr gefahren sind und unter einem bestimmten Wert liegen auch weggenommen werden? Sorry für die vielen Fragen

 65 
 am: 15. August 2020, 19:04:45 
Begonnen von Amigo - Letzter Beitrag von Wandervogel
Ist das Fahrzeug bezahlt? Wie hoch wäre der Verkauswert bzw. was bliebe nach einem Verkauf übrig?

Man könnte erstens versuchen, hier mit den gesundheitlichen Problemen zu argumentieren und es freigeben zu lassen. Ich weiß nicht, ob es zumutbar ist jemanden mit Gehbehinderung auf öffentliche Verkehrsmittel zu verweisen. Da könnte ja auch der Arbeitsplatz in Gefahr sein.

Gäbe es zweitens jemanden in der z.B. Verwandschaft, der das Fahrzeug übernehmen/kaufen könnte und es dir zur Verfügung stellen würde? Aus dem Unpfändbaren könnte dann diese dritte Person mit entsprechenden Raten bedient werden (falls sie überhaupt Geld haben will). Der Verkaufserlös müsste dann natürlich in die Insolvenz fließen.




 66 
 am: 15. August 2020, 17:12:25 
Begonnen von Amigo - Letzter Beitrag von Amigo
Hallo zusammen,

mein Mann und ich waren bei einer Schuldnerberatung und die Beraterin möchte versuchen, für meinen Mann einen Vergleich zu erreichen und ich sollte Insolvenz machen. Wir haben ein Auto (Duster, BJ 2013, 145.000 KM), dieses läuft auf meinen Namen, wird das durch den Insolvenzverwalter eingezogen oder was habe ich für Möglichkeiten? 
Ich würde zur Arbeit mit Öffentlichen Verkehrsmitteln kommen aber bin durch ein kaputtes Knie auf Krücken und auch bei etwas längeren Wegen auf einen Rollstuhl angewiesen. Lt Ärzten, sollte eine Knie Total Operation auf Grund meines Alters noch rausgezögert werden. Hat man eine Chance das Auto zu behalten?
Vielen Dank im Vorfeld und LG

 67 
 am: 22. Juli 2020, 14:18:15 
Begonnen von koelner84 - Letzter Beitrag von koelner84
Eins Vorweg. Ich war, bin und werde nicht "Kreditgeil" sein. Meine Insolvenzschulden stammten ausschließlich von Schulden aus drei Arbeitgeberinsolvenzen.
Ich habe noch nie in meinem Leben einen Verbraucherkredit abgeschlossen.

Meine RSB wurde im November 2018 erteilt. Der Schufa-Vermerk würde normalerweise im November 2021 gelöscht werden. Genau das macht mir grade etwas Bauchschmerzen.

In meiner Schufa sind die alten Forderungen, bereits während der sechs Jahre, von den Gläubigern gelöscht worden. Der Vermerk der Restschuldbefreiung ist der einzige Negativvermerk. Mein Scorewert ist mittlerweile auf gut über 95% gestiegen. Demnach bescheinigt mir selbst die Schufa eine gute Kreditwürdigkeit.
 
Ich bin seit Juli 2018 bei meinem Arbeitgeber in Vollzeit angestellt. Zunächst als Zeitarbeitskraft und seit April 2019 als Festangestellter.
Ich habe einen täglichen Fahrweg von insgesamt 65Km. Ohne Auto habe ich keine Chance zur Arbeit zu kommen. Ich würde meinen Job verlieren und könnte keinen anderen Job antreten. Mein Auto ist 26 Jahre alt und hat etwa 296.000Km runter. Alters- und Laufleistungsbedingt ist es nicht sicher ob die nächste HU bestanden wird oder es nicht zu einem anderen Problem kommen kann.
Um in dieser Sache wieder Sicherheit zu bekommen und einen drohenden Jobverlust und somit den Verlust der finanziellen Existenz vorzubeugen möchte ich gerne ein neues Auto kaufen. Dies geht nicht ohne einen Kredit.
Die Banken sagen mir klipp und klar das ein Kredit prinzipiell bewilligt würde. Ich aber, solange der Eintrag über die Restschuldbefreiung in der Schufa steht, trotz allem anderen keine Chance haben werde einen Kredit zu bekommen.

Unter Berufung auf Art. 21 Abs. 1 DSGVO habe ich der Schufa nun schriftlich meinen Wiederspruch zugesendet und meine wichtigen Gründe, wie oben beschrieben, geschildert.

Das Urteil vom LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 2-05 O 151/18, bestätigt mich in meiner Einschätzung auf Erfolg.

Ich persönlich sehe darin eine besondere Härte und wichtige Gründe, die über den Interessen der Schufa liegen. Zudem bescheinigt der Scorewert und die ansonsten ausnahmslos positiven Einträge eine positive und sichere Entwicklung. Die reguläre Speicherfrist ist auch bereits zu einem Großteil vorbei.
Wie seht ihr die Erfolgsaussichten?

Mit besten Grüßen,

Koelner84

 68 
 am: 18. Juli 2020, 17:55:57 
Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von chaussee
Dreizeiler mit Kopie des Urteils sollte reichen, sogar per Mail. Früher oder später sollte es aber auch so auftauchen. Die RSB wird taggenau gelöscht, nach drei Jahren, es sind also wirklich drei Jahre und nicht fast vier Jahre!

 69 
 am: 17. Juli 2020, 22:34:26 
Begonnen von Truman7 - Letzter Beitrag von Truman7
Hallo,
ich habe am 15.04.2020 meine Restschuldbefreiung erhalten. Ein schönes Gefühl, denn ich hatte Angst, dass irgendein Gläubiger vor Gericht erscheint und Einspruch einlegt. Ist aber wohl nicht geschehen.
Nun war ich heute bei der Bank und bat um ein Dispo in Höhe von 100€. Der Grund: ich hatte einige wenige Male erlebt, dass durch meine Unachtsamkeit eine Abbuchung die 0€ Grenze unterschritten hat und von der Bank sofort zurück gebucht wurde. Das brachte Unannehmlichkeit und Zusatzkosten. Das wollte ich jetzt vermeiden.
Meine Bank hatte nichts dagegen, aber ich wurde informiert, dass bei der Schufa die RSB noch nicht hinterlegt wurde. Und es steht tatsächlich so im Gerichts-Schreiben, dass das Gericht die Schufa über RSB nicht informiert.

Wie soll ich es anstellen? Gibt es ein Formular oder reicht ein Dreizeiler mit Kopie des Urteils? Soll ich per Einschreiben es schicken? Wie ist die richtige Vorgehensweise?

Dass ich noch fast 4 Jahre in der Schufa mit dem Vermerk über meine Beendete Insolvenz stehen bleiben werde, ist mir bekannt. Mir geht es darum, dass die jetzt anfangen die 3 Jahre zu zählen und auch die Forderungen die dort eventuell eingetragen sind, als nichtig vermerken. Und mich nicht mehr als Insolvent führen...

Grüße, Truman7

 70 
 am: 11. Juli 2020, 14:53:56 
Begonnen von Ehefrau - Letzter Beitrag von chaussee
Meine Restschuldbefreiung war am 03.07.2019. Seitdem war mein Score die letzten Quartale 20,22%. Der neue Score vom 02.07.2020 ist jetzt 96,29%. Nicht schlecht für ein Jahr!

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