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FFG Schuldenhilfe in Hamburg !

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Laif2009:
 :heulen:

Ich habe eine Frage Wie Komme ich aus FFG Schuldenhilfe wieder weg da ich in meiner Stadt ein Kostenlosen Berater Gefunden haben die das Erenamtlich machen und ich nur Meine Schuldenabbezahlen muss und nicht erst die FFG und dann meine Schulden

Kann mir einer einen Tipp geben wie ich aus der FFG Schuldenhilfe Sitz in Hamburg rauskomme

Bitte Melden Per Forum bin um jede Nachricht Hilfbahr

Grezz aus FL

paps:
Haben Sie sich denn nicht vorher informiert?

Was steht im Vertrag zu den Aufhebungsklauseln?

Was für eine Stelle ist der kostenlose, ehrenamtliche Berater?

Laif2009:
ne ich habe Mich leider nicht vorher informiert Da ich soweit unten wahr das ich einfach was genommen habe damit ich da wieder rauskomme und in denn Foren von FFG-Schuldenhilfe hört mann nur Schlechtes und deshalb Möchte ich da wieder raus Weil ich in meiner Ortschaft eine Beratung gefunden habe da wo ich nur Die Schulden ausgleiche und in die Privatinsolvenz gehen kann und dann wieder Schulenfrei Bin.

Laif2009:
Punkt 5 im Vertag Laufzeiten und Kündigung

5.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist von beiden Seiten jederzeit kündbar.

Die Kündigung bedarf der schriftform. Für den fall der kündigung ist die ffg berechtigt, die gläubiger, mit denen sie auf-

grund dieses vertrages in kontakt getreten ist sowie den für die as beauftragten Rechtsanwalt über das vertragsende zu informieren.

im falle der kündigung des (geschäftsbesorg

ungsvertrages nach tätigwerden durch die ffg sind die bis zum kündigungszeitpunkt angefallenen kosten und bebühren anteilig

an die ffg zu entrichten)

Denn Letzten Satz Verstehe ich nicht der mit Klammer auf und Klammer zu

paps:
Dann kündigen Sie doch den Vertrag schriftlich.
Die FFG wir dann ihre Gläubiger informieren, dass das Mandat eingestellt ist.

Der Anwalt und FFG wollen dann natürlich noch ihr Geld sehen (Klammern).

Da Sie aber bereits  die Inso vorbereiten, sind diese Gebühren erst mal Insolvenzforderungen wie jede andere auch.

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