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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Hilfe in Dorsten  (Gelesen 3631 mal)

woods77

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Hilfe in Dorsten
« am: 28. Februar 2011, 13:53:03 »

Hallo zusammen,
kann mir irgendjemand einen guten Anwalt in Dorsten oder Umgebung empfehlen der im Gebiet Privat - und Regelinsolvenz kompetent ist?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße.
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Feuerwald

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Re: Hilfe in Dorsten
« Antwort #1 am: 28. Februar 2011, 19:14:01 »

... Regelinsolvenz kompetent ist?


- einen Anwalt in Bochum und einen InsOberater in 48301, wobei es darauf ankommt, worin genau Ihr Beratungsbedarf besteht.
 

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

woods77

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Re: Hilfe in Dorsten
« Antwort #2 am: 01. März 2011, 14:11:05 »

hallo und danke für die schnelle Antwort gestern.
Bei mir geht es darum, dass ich wirklich nicht mehr weiß wer der richtige Ansprechpartner für mich ist.
Ich bin Angestellter mit Firmenwagen, habe aber auch ein Gewerbe. Privatschulden und Steuerschulden sind für mich nicht mehr zu bewältigen und ich muß eine Insolvenz durchführen. Die Schuldnerberatung sagte mir, dass sie mir nicht weiterhelfen kann da ich nunmal auch ein Gewerbe habe. Sie haben mir jetzt einen Brief geschrieben, dass ich einen Beraterhilfeschein vom Amtsgericht beantragen soll und einen Anwalt aufsuchen soll. Nun brauch ich einen auf dem Verlass ist und der halt auch weiß was er macht und sich mit meiner Situation auskennt.
Wenn Sie dort einen guten Tipp hätten wäre ich Ihnen extrem dankbar.
Danke und liebe Grüße,
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Feuerwald

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Re: Hilfe in Dorsten
« Antwort #3 am: 01. März 2011, 14:50:37 »

Hallo

Der Beratungshilfeschein ist bei einem Regelinsolvenzverfahren eher unüblich, da dieser allg. nur für die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs vor einem Verbraucherinsolvenzverfahrens bewilligt wird.

Sie sollten dennoch versuchen einen Beratungshilfeschein zu erhalten, ein Versuch kann nie schaden.

Eine umfassende Betreuung im eröffneten Insolvenzverfahren kann aber nicht über einen B-Schein abgerechnet werden.

Wie gesagt, der B-Schein hilft max. bis zur Antragstellung (außergerichtlich). 

Soll denn das Gewerbe im Insolvenzverfahren weitergeführt werden?
Wird es noch aktiv betrieben?

Firmenwagen und Lohnpfändung kann sehr ungünstig sein (Naturallohn) und sollte vor Antragstellung durchgerechnet werden.
 
Sie können auch bei uns in Nottuln/Schapdetten einen Termin für eine Erstberatung erhalten und dann entscheiden, ob eine anwaltliche Beratung angebracht ist.

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