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Pro-Schuldnerberatung - Andreas Michler, Schuldnerberater

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eidechse:
Die kündigen auf ihrer homepage ja mehrfach an, dass sie keinerlei Rechts- oder Steuerberatung erledigen und nur kaufmännische Dienstleistungen anbieten. Ergo das ist keine geeignete Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die das Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes bestätigen könnte.

Wenn die ganze Schuldenbereinigung scheitert, weil einfach die Gläubiger nicht wollen, dann ist man in Punkto nächster Schritt Insolvenzverfahren genauso weit wie zuvor und hat dann noch Geld für eine Dienstleistung gezahlt, die man dann nicht verwenden kann.

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