Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Beratung und Management => Schuldnerberater, privatrechtlich => Thema gestartet von: Ornella am 02. November 2006, 18:34:26

Titel: Quittnat
Beitrag von: Ornella am 02. November 2006, 18:34:26
Hallo,
ich habe Kontakt zu einer Rechtsanwaltskanzlei in Süddeutschland www.quittnat.de aufgenommen. Hier wird versprochen, völlig kostenlos zu arbeiten. Hat jemand schon von dieser Kanzlei gehört, ist das seriös ?
Titel: Quittnat
Beitrag von: paps am 02. November 2006, 19:21:59
Es scheint seriös zu sein.
Jedoch bezieht sich die Kostenfreiheit auf die Gewährung der Beratungshilfe durch das zuständige Amtsgericht.
Im Beratungshilfegesetz findet sich die Reglung, dass Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch gewährt wird.
Die Anwälte wären also berechtigt für den Insolvenzantrag nochmal eine Kostennote zu erstellen.

Klären Sie also folgendes ab:
- Welche Kosten entstehen, wenn Beratungshilfe nicht gewährt   werden kann?
- Bezieht sich die Kostenfreiheit nur auf den außergerichtlichen  Einigungsversuch oder sind damit auch die Kosten zur
 Antragstellung und Einreichung bei gericht abgegolten?
- Entstehen andere Kosten?  

Wenn das geklärt ist, können Sie entscheiden. Teilen Sie uns dann bitte freundlicherweise noch Ihre Erfahrungen mit.    :bitte: [addsig]