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Pfändungstabelle

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tawi:
Hallo,

die jetzige Pfändungstabelle läuft ja zum 30.06.2009 aus.

Weiß jemand, ab wann die neue Tabelle veröffentlicht wird????

Gruß

tawi

paps:
Sie läuft nicht aus.
Ändert sich der steuerliche Grundfreibetrag nicht, erfolgt keine Anpassung.

Da im Zuge der Finanzkrise auch der Grundfreibetrag angehoben wurde, ist dieses Jahr mit einer Anpassung zu rechnen.

Die Mitteilung zur Nichtanpassung 2007 erfolgte Ende April 2007.

kleine:
  05.05.2009    Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2009 nicht erhöht
Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO werden zum 01.07.2009 nicht erhöht. Dies geht aus einem Schreiben vom 29.04.2009 des Bundesjusitzministeriums an einen Nutzer des Forums Schuldnerberatung hervor: "Das Jahressteuergesetz 2009, das der Bundestag am 28. November 2008 beschlossen hat, sieht eine Erhöhung des steuerrechtlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG zum Stichtag 1. Januar 2009 nicht vor. Die im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II) vorgenommene Erhöhung des Grundfreibetrags von bisher 7.664 € auf 7.834 € ist erst zum 6. März 2009 in Kraft getreten und wirkt sich deshalb auf den Stichtag für die Anpassung der Freigrenzen nicht aus (trotz einer steuerrechtlichen Geltung für das gesamte Veranlagungsjahr 2009). Eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium der Justiz wird demnächst erfolgen."
Somit kann eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages frühestens zum 01.07.2011 erfolgen, da gem. § 850 c Abs. 2a ZPO eine Anpassung nur alle zwei Jahre stattfindet.  

Und was sagen wir jetzt dazu??
So ein Blödsinn...

paps:
Naja die öffentlichen Verbände der Schuldnerberatungen haben ja schon mal ihr Veto eingelegt.
Mal sehen, ob es überhaupt einen interessiert.

--- Zitat von: FSB ---07.05.2009    Presseerklärung der AG SBV: Auch Schuldner/innen müssen von der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums profitieren
Seit 2001 gilt die gesetzliche Regelung, dass die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07. eines Jahres an die Entwicklung des steuerfreien Existenzminimums angepasst werden. Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre, und es ist die am 1. Januar gültige Höhe des Grundfreibetrages nach dem Einkommensteuergesetz zugrunde zu legen. Zum letzten Mal war dies zum 01.07.2005 der Fall. Durch die automatische Anpassung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über die Angemessenheit der Pfändungsfreigrenzen endgültig beenden und dafür sorgen, dass insbesondere den arbeitenden Schuldnern/innen - neben der Existenzsicherung - ein Betrag verbleibt, der diese zur weiteren Beschäftigung motiviert. Dies ist auch im Sinne der Gläubiger.
Durch das Konjunkturpaket II wird der Grundfreibetrag rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 Euro erhöht. Dies müsste zu einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2009 führen. Die Erhöhung läge bei rund 2,2 % und liegt damit deutlich unter der Preissteigerung der letzten vier Jahre und sogar unter der Steigerung der Alg II-Regelsätze (Hartz 4) im entsprechenden Zeitraum. Nun wird gegen die Anpassung zum 01.07.2009 eingewandt, dass das steuerfreie Existenzminimum nur rückwirkend erhöht worden sei und dies erst zum 01.07.2011 berücksichtigt werden könnte. Ausgerechnet Schuldner/innen von der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums abzukoppeln wäre jedoch zutiefst ungerecht und würde dem Sinn der gesetzlichen Regelung zur Anpassung der Pfändungsfreigrenzen und der wirschaftspolitischen Intention der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums nicht gerecht.
Die Betroffenen benötigen die Erhöhung zum Ausgleich ihrer gestiegenen Lebenshaltungskosten und würden das verbleibende Mehreinkommen unmittelbar und in voller Höhe konsumieren. Ohne Anhebung fließt ein Mehrverdienst für weitere zwei Jahre ausschließlich an Gläubiger, die eine Abtretung vorgelegt oder die eine erstrangige Pfändung veranlasst haben. Dies sind überwiegend Kreditinstitute. Die beabsichtigte Besserstellung von Geringverdienern und dort insbesondere der Familien mit Kindern würde nicht bei diesen ankommen.
Das Bundesjustizministerium wird deshalb gebeten entsprechend § 850c Abs. 2a ZPO die angepassten Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben und dabei die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums zum 01.01.2009 zu berücksichtigen.
--- Ende Zitat ---

snups:
ehrlich jetzt?  :shock:

Sollte das tatsächlich so laufen, nach all dem was sich die Herren/Damen (Banken)Manager so geleistet haben in den letzten Monaten..

werden wohl sehr viele Menschen die:

- tagtäglich arbeiten gehen
- jeden Cent abführen
- ihren Beitrag dazu tun ihre Schulden in den Griff zu bekommen
- dabei noch ein schlechtes Gewissen, jemals Schulden gemacht zu haben
- Krank dabei wurden weil´s ihnen oft genug von denen die das "System" nun an die Wand gefahren haben aufs Brot geschmiert wurde
...uvm

ihre arbeit hinschmeissen weil sichs einfach nimmer lohnt! achso, hab ich ja vergessen, dank den bank-genies ist die wirtschaft ja sowieso darnieder! deshalb wird ja auch die pfändungsfreigrenze nicht erhöht damit die restlich verbliebenen armen würstchen das dann puffern können!  :whistle: raffinierte rechnung!  :gruebel: und für sowas studiert man dann?  :lollol:

respekt vor soviel genius, dafür haben die sich die dicken millionen abfindung und boni doch redlich verdient  :wow:

aber wenn ich ehrlich bin:  :fuchsteufelswild:  :girl:

sorry, das musste mal raus getz..

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